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129 AO bei � 7 FGG ? - Druckversion

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129 AO bei � 7 FGG ? - Opa - 26.02.2009 10:58

Der � 7 FGG l�uft ja 10 Jahre. Nun haben die Mandanten ihre Erkl�rung selbst gemacht und den noch m�glichen Restbetrag nicht geltend gemacht.
Kann der Bescheid nach 129 AO ge�ndert werden? Eigentlich ist es ja eine Tatsache die dem FA bekannt ist, dort werden ja eigentlich extra Tabellen daf�r gef�hrt, da� der � 7 FGG noch l�uft. Oder besteht keine Chance, weil die Anlage FW nicht ausgef�llt wurde, und damit der Betrag nicht beantragt wurde?


RE: 129 AO bei � 7 FGG ? - Opa - 26.02.2009 11:11

Nachtrag wem der � 7 FGG nichts sagt.Wink
Ist �hnlich wie 10e, wird eigentlich mit der Anlage FW beantragt, wurde aber vergessen und daher nicht ber�cksichtigt. Nachtr�gliche �nderung m�glich?


RE: 129 AO bei � 7 FGG ? - Petz - 26.02.2009 16:54

Opa schrieb:Oder besteht keine Chance, weil die Anlage FW nicht ausgef�llt wurde, und damit der Betrag nicht beantragt wurde?

So ist es, � 129 AO kann somit nicht zutreffen.

Und � 173 wegen der �nderungssperre auch nicht.


RE: 129 AO bei � 7 FGG ? - Opa - 26.02.2009 17:03

Kann man denn den Betrag 06 noch im Folgejahr 07 nachholen? Der FGG l�uft ja noch bis 07.


RE: 129 AO bei � 7 FGG ? - Lemgun - 26.02.2009 21:43

http://www.gesetze-im-internet.de/f_gbg/__7.html

Hm, das wird doch "wie Sonderausgaben" abgezogen. Und Sonderausgaben kann man auch nicht nachholen. *gr�bel


RE: 129 AO bei � 7 FGG ? - meyer - 26.02.2009 22:24

Wenn sich die Sache dem FA h�tte aufdr�ngen m�ssen, k�nnte man es �ber die im AEAO zu � 89 Nr. 1.2 angegebenen M�glichkeiten versuchen.

Aber ob man diesen Fall darunter subsumieren kann?


RE: 129 AO bei � 7 FGG ? - Lemgun - 26.02.2009 22:29

Hm, ich sehe keinen eindeutigen Versto� der Finanzbeh�rden gegen die F�rsorgepflicht nach � 89 Abs. 1 Satz 1 AO, von daher sehe ich diese M�glichkeit nicht.


RE: 129 AO bei � 7 FGG ? - Opa - 27.02.2009 10:28

Die "Nachholung" ist wohl nicht m�glich, hab ich schon aus �hnlichen Urteilen herausgelesen. Aber irgendwie will es mir nicht in den Kopf, da� der Abzugsbetrag (�hnlich einer Afa) einfach verloren sein soll. Es sind zwar hier keine Riesenbetr�ge (ca. 600,- Abzugsbetrag/ca. 180,- steuerl. Auswirkung), aber probieren werde ich es auf jeden Fall. Das FA korrigiert ja auch, wenn der Betrag mal irrt�mlich verkehrt angesetzt wurde, also wird er ja jedes Jahr gepr�ft und es gibt auch keinen Grund, da� er irgendwann in dem Zeitraum wegfallen sollte. Hoffe ich mal auf einen Sachbearbeiter mit einem gro�en Herz.
(Die gibt es ja auch hier.)Wink


RE: 129 AO bei � 7 FGG ? - meyer - 27.02.2009 12:56

Lemgun schrieb:Hm, ich sehe keinen eindeutigen Versto� der Finanzbeh�rden gegen die F�rsorgepflicht nach � 89 Abs. 1 Satz 1 AO, von daher sehe ich diese M�glichkeit nicht.
Dr�ber nachdenken k�nnte man schon. Es handelt sich um einen j�hrlich gleichbleibenden Betrag �ber mehrere Jahre, der bisher immer angesetzt wurde und die Laufzeit ist noch nicht abgelaufen. Jetzt macht es der Stpfl. erstmals ohne Berater und vergisst die Sache bzw. wei� nicht, damit umzugehen. Er ist auch nicht umgezogen oder nutzt das Objekt anderweitig (was aus der Steuererkl�rung hervorgehen w�rde).

Da tendiere ich schon etwas in die Richtung. Allerdings kennen wir ja hier den konkreten Fall nicht, und schwierig ist es sowieso, mit so etwas durchzukommen.


RE: 129 AO bei � 7 FGG ? - Opa - 27.02.2009 13:42

Genauso wie beschrieben. War fr�her bei mir, hat dann gek�ndigt und 06 selber gemacht (da sie nur einfache AN ohne gr��ere Ausgaben usw. sind). Jetzt hat er sich wieder gemeldet, da� ich mich doch wieder um 07 und 08 k�mmern soll.
Da er von dem �7 (der noch l�uft) nix wusste, hat er 06 nichts beantragt und mir ist es nun aber aufgefallen, als ich den 06�er Bescheid und in die alte Akte sah.