![]() |
Ver�u�erungsgewinn - Druckversion +- Steuerberater (http://realsteuer.de/mybb) +-- Forum: Steuerforen (/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Einkommensteuer (/forumdisplay.php?fid=16) +--- Thema: Ver�u�erungsgewinn (/showthread.php?tid=1535) Seiten: 1 2 |
Ver�u�erungsgewinn - Petz - 10.02.2010 21:28 Hallo, folgende Vertragsgestaltung k�nnte es geben: K�ufer und Verk�ufer vereinbaren 23.000 � f�r den Erwerb des Gewerbebetriebs. Sollte der Vertrag mit dem Franchise-Unternehmen in 5 Jahren noch bestehen, gibt es weitere 10.000 �. Sind die 10.000 jetzt zu versteuern? Oder erst in 5 Jahren? Mein Favorit: Jetzt versteuern, sollte es in 5 Jahren nicht zur Auszahlung kommen, w�re dies ein r�ckwirkendes Ereignis nach � 175 Abs. 1 Nr. 2 AO. Wie w�rde Eure L�sung aussehen ? RE: Ver�u�erungsgewinn - showbee - 10.02.2010 21:42 Stehen die 10.000 unter aufl�sender oder aufschiebender Bedingung? Fall 1: aufl�send Grds ist Kaufpreis 33.000, F�lligkeit 23 sofort, 10 unter der aufl�senden Bedingung des fortbestehenden Vertrages im Jahr x+5 Wirksamkeit der Kaufpreiszahlung schon jetzt in voller H�he mit M�glichkeit des Wegfalls --> deine L�sung Fall 2: aufschiebend Grds 23.000, weitere 10 in x+5 bei fortbestehendem Vertrag, Wirksamkeit der Kaufpreiszahlung +10 tritt erst dann ein -->dann Besteuerung auch erst dann Was gewollt ist, ist auszulegen. Entscheidend ist wohl, wer wie auf den fortbestehenden Vertrag Einflu� hat. Wenn der Verk�ufer keinen Einflu� hat, ist wohl Fall 2 gemeint, da er sich auch jetzt noch nicht binden will. F�r Fall 1 spricht dementsprechend, wenn Verk�ufer oder ihm nahestehende (Konzern?) Einflu� haben und der K�ufer wohl nicht. RE: Ver�u�erungsgewinn - meyer - 10.02.2010 22:03 Tendenziell erscheint mir das eine aufschiebende Bedingung zu sein (sollte die Bedingung eintreten, erh�ht sich der Kaufpreis um ...). Eine andere Gestaltung w�re bei der Konstellation wohl eher ungew�hnlich. Diese f�hrt m. E. zu einem auf den urspr�nglichen Ver�u�erungspreis r�ckwirkenden Ereignis bei Bedingungseintritt. Also jetzt der geringe Betrag zu versteuern, sp�ter ggf. der h�here Betrag (aber im alten Jahr). RE: Ver�u�erungsgewinn - showbee - 10.02.2010 22:16 Ja, das ist auch mein Verdacht. Aber hier ist noch was Unklar: Warum zahlt der K�ufer mehr an den Verk�ufer, wenn in 5 Jahren der Franchisevertrag noch besteht? Das riecht ja danach, dass der Verk�ufer Einfluss auf das Fortbestehen hat bzw der K�ufer zumindest keinen Einfluss hat. Insoweit kann (!!!) auch eine aufl�sende Bedingung gemeint sein. Bspw. McDonald's Deutschland verkauft eine bisher von der DE-Tochter gef�hrte Filiale and den Restaurantbetreiber X (fremder Dritter). Zugleich wird ein Franchise Vertrag zur Nutzung des M�ckes-Kram f�r 5 Jahre geschlossen. Lediglich McDonalds hat ein Recht zur Vertragsverl�ngerung. Dann riechts nach aufl�sender Bedingung, weil fortbestehender Franchisvertrag ja einer Umsatzgarantie gleich kommt und deshalb bereits jetzt der h�here Kaufpreis gesichert werden soll (bspw Absicherung via Grundschuld?). Aber vielleicht spinn ich auch wieder zu sehr. Petz, Kl�r uns auf! RE: Ver�u�erungsgewinn - Petz - 10.02.2010 22:22 Der Verk�ufer hat �berhaupt keinen Einfluss auf den Franchise-Vertrag (das Franchise-Unternehmen ist hier weder Verk�ufer noch K�ufer). L�uft der Laden in 5 Jahren noch, m�chte der Verk�ufer eben noch 10.000 mehr haben. Aufschiebende Bedingung habe ich auch schon gepr�ft, passt hier aber irgendwie nicht. RE: Ver�u�erungsgewinn - Petz - 10.02.2010 22:26 Nachtrag: Mir erscheint folgende L�sung eher logisch: Vereinbart sind eigentlich 33.000, sollte der Franchise-Vertrag in 5 Jahren nicht mehr bestehen, sind's eben nur 23.000. Und dann h�tten wir ein r�ckwirkendes Ereignis. RE: Ver�u�erungsgewinn - Kiharu - 10.02.2010 22:37 Zitat:Eine aufschiebende (oder auch suspensive) Bedingung ist eine solche, bei deren Eintritt ein Rechtsverh�ltnis wirksam werden soll. Das mal eben aus Wiki. Die Erh�hung um 10.000 ist an die Bedingung gekn�pft, dass der Laden l�nger als 5 Jahr l�uft. Da liegt m.e. eine aufschiebende Bedingung vor. Ich kann Deiner Argumentation zwar auch einiges abgewinnen, aber wenn das Ding als aufl�sende Bedingung gewollt w�re, dann h�tten sie vereinbart, dass der Verk�ufer 33.000 bekommt (und zwar sofort in voller H�he) und wenn der Laden keine 5 Jahre durchh�lt, muss er 10.000 wieder erstatten. Da man hier aber Auslegen muss, was von den Parteien gewollt ist, tendiere ich zur aufschiebenden Bedingung. RE: Ver�u�erungsgewinn - Petz - 10.02.2010 22:46 Das Zitat aus wiki ist ja richtig. Aber das Rechtsgesch�ft, n�mlich die Ver�u�erung, wird ja schon jetzt rechtswirksam. Nur die Kaufpreish�he ist ungewiss, nicht das Rechtsgesch�ft an sich. RE: Ver�u�erungsgewinn - showbee - 10.02.2010 22:49 Rechtsverh�ltnis ieS ist hier der Kaufpreis, ohne die vertragliche Klausel gelesen zu haben bin ich im Fall f�r aufschiebende Bedingung. RE: Ver�u�erungsgewinn - Kiharu - 10.02.2010 22:58 Ich denke auch, dass man das getrennt betrachten muss. Erstes Rechtsgesch�ft �bertragung des Gewerbes gegen Zahlung von 23.000. Zweites Rechtsgesch�ft Erh�hung des Preises um 10.000 wenn der Laden in 5 Jahren noch l�uft. Und die Zahlung der 10.000 ist nunmal von einer Bedingung abh�ngig. F�r eine getrennte Beurteilung spricht m.E. auch, dass der K�ufer den Laden ja erstmal komplett bekommt f�r 23.000 ohne Wenn und Aber. Nur wenn die zus�tzliche Bedingung eintritt, erh�ht sich der Preis. Meine Vorstellung eines Kaufvertrages mit aufschiebender Bedingung w�re diese: A verkauft an B den Gewerbetrieb. Als Kaufpreis werden 23.000 � vereinbart, welche dann und dann zu zahlen sind. F�hrt B in 5 Jahren weiterhin das Gewerbe hat er an A eine weitere Zahlung von 10.000 als Kaufpreis f�r die Gewerbe�bertragung zu leisten. Als aufl�send stelle ich mir Folgendes vor: A verkauf an B den Gewerbebetrieb. Als Kaufpreis werden 33.000 vereinbart, welche dann und dann zu zahlen sind. F�hrt B in 5 das Gewerbe nicht mehr, erstattet A dem B 10.000 des Kaufpreises. |