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angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte - Bogo - 15.02.2012 10:28 Guten Tag zusammen, wir haben über Jahre hinweg, in der Steuererklärung unseres Mandanten, Einkünfte aus V+V unbebauter Grundstücke erklärt. Dem Finanzamt sind diese Einkünfte aber erst jetzt aufgefallen und bittet um Stellungnahme. Welche Auswirkungen kann das auf der einen Seite für den Mandanten haben und auf der anderen Seite für den Berater, weil wir das Finanzamt nicht auf die fehlenden Einkünfte hingewiesen haben? RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte - Catja - 15.02.2012 10:53 Sehe ich das richtig: Einkünfte ordnungsgemäß erklärt, aber nie vom Finanzamt veranlagt? RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte - Bogo - 15.02.2012 10:58 genau das. In all den Jahren sind die Einkünfte von uns ordnungsgemäß erklärt worden...aber das FA hat sie nie veranlagt RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte - Opa - 15.02.2012 11:58 Dann hat das FA Pech gehabt. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wenn sie etwas überlesen haben, können bestandskräftige Bescheide m.E. nicht mehr geändert werden. Weder der Mandant noch wir sind verpflichtet das FA auf Fehler zu unseren bzw. zu Mandant Gunsten hinzuweisen. RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte - Bogo - 15.02.2012 11:59 das entspricht auch meiner Auffassung. Jetzt brauch ich nur noch die Rechtsvorschriften RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte - Catja - 15.02.2012 13:38 Dem Finanzamt würde ich in einem 3-Zeiler mitteilen, dass alles ordnungsgemäß erklärt worden war. Man muss das FA nicht auf seine Fehler aufmerksam machen. Und wo es keine Verpflichtung gibt, gibt es auch keine Rechtsgrundlage. Günstigenfalls hatte man den Mandanten jedes Jahr darauf hingewiesen, dass das Finanzamt einen Fehler zugunsten des Mandanten gemacht hat. Ich sehe hier aber die Gefahr, dass das FA die Sache nach § 129 AO berichtigen wollen wird. Wenn etwas GAR keine Berücksichtigung gefunden hat, wird das FA argumentieren, dass somit auch keine Tatsachenwürdigung = keine rechtliche Einschätzung erfolgt war und damit ist die Türe offen für § 129. Hattet Ihr den Mandanten gewarnt, dass die Differenz evtl. würde zurückzuzahlen sein? ... ggf: Festsetzungsverjährung beachten. Gruß, die Catja RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte - Kiharu - 15.02.2012 14:25 Das wird ein 129er. Dann gibts auch kein Verjährungsproblem. RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte - Stadtkatze - 15.02.2012 14:45 Ich sehe auch 129. Seltsam finde ich nur, dass nach den Einkünften gefragt wird. Wenn sie erklärt wurden, ist doch alles in der Akte. Sind sie tatsächlich erklärt? Ich hatte bereits mehrere Fälle, in denen mir eine andere Steuererklärung vorlag, als das der Berater vermutete. Er hatte die Erklärung in seinem Programm auch anders gespeichert, als sie eingereicht wurde. Die Gründe dafür konnten wir noch nicht herausfinden. RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte - Uwe - 15.02.2012 15:14 Hallo, @Stadtkatze: also ich hatte hier den Fall, dass die beiden Renten von Ehemann und Ehefrau nicht angesetzt wurden, obwohl sie immer in der Erklärung angesetzt waren. Jetzt wurde wohl eine Kontrollmitteilung des Rentenversicherungsträgers aus 2008 ausgewertet ... Gruss Uwe RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte - Opa - 15.02.2012 15:53 ...und? Also ich sehe kein 129. Wenn die Erklärung per Elster übermittelt wurde (?) muss das FA ja bewusst die EK aus VuV herausgenommen haben --> kein 129. |