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Hinzurechnung ab 2008 - Druckversion +- Steuerberater (http://realsteuer.de/mybb) +-- Forum: Steuerforen (/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Gewerbesteuer (/forumdisplay.php?fid=18) +--- Thema: Hinzurechnung ab 2008 (/showthread.php?tid=1059) Seiten: 1 2 |
RE: Hinzurechnung ab 2008 - Lemgun - 25.02.2009 21:50 Zitat:Gab's da vor Jahren nicht mal ein Urteil, dass nur die Hälfte des Einkommens (oder was war es ?) besteuert werden darf ??? Von dem Halbteilungsgrundsatz wurde mittlerweile in der Rechtssprechung wieder Abstand genommen, soweit ich das richtig gelesen habe. Zitat:Hallo, Vielleicht hilft Tz. 7 des gleichlautenden Ländererlasses vom 4.7.2008 weiter. Danach werden z.B. kurzfristige Hotelnutzungen oder Beträge für kurzfristige Automietverträge nicht hinzugerechnet. http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_102/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Gewerbesteuer/003__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf RE: Hinzurechnung ab 2008 - tolledeu - 27.02.2009 10:20 Lemgun schrieb:Vielleicht hilft Tz. 7 des gleichlautenden Ländererlasses vom 4.7.2008 weiter. Danach werden z.B. kurzfristige Hotelnutzungen oder Beträge für kurzfristige Automietverträge nicht hinzugerechnet. Hallo, na da ist der Streit ja auch vorprogrammiert, was ist kurzfristig? Z.B. im Rahmen der Cebit sind die Leute jetzt schon unten und bauen alles auf d.h. der AG übernimmt sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Subunternehmen die Hotelrechnungen für ca. 3 Wochen. Kosten ca. 60.000 ist das Kurzfristig? Ich werde mich mal auf viel Streiterein einstellen. Schönes Wochenende LG T.D. RE: Hinzurechnung ab 2008 - Lemgun - 27.02.2009 15:45 Sehe ich genauso, derartig viele unbestimmte Rechtsbegriffe werden Klageverfahren nach sich ziehen ohne Ende. RE: Hinzurechnung ab 2008 - showbee - 02.03.2009 08:59 Lemgun schrieb:Zitat:Gab's da vor Jahren nicht mal ein Urteil, dass nur die Hälfte des Einkommens (oder was war es ?) besteuert werden darf ???Von dem Halbteilungsgrundsatz wurde mittlerweile in der Rechtssprechung wieder Abstand genommen, soweit ich das richtig gelesen habe. Ja, korrekt. Kein Halbteilungsgrundsatz, so BVerfG 2 BvR 2194/99 http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060118_2bvr219499.html vom 18.01.2006, aber absolute Grenze "erdrosselnder" Besteuerung wird aufrechterhalten. Das wäre im Extrembeispiel (Steuer > Gewinn) aber wohl so, wenn der steuerlich ermittelte Gewinn auch dem wirtschaftlich zutreffenden Gewinn der Steuerquelle entspricht (also keine Minderung durch Steuervergünstigungen). RE: Hinzurechnung ab 2008 - Jive - 14.07.2009 20:40 Also ich hab gerade meine erste Bilanz auf dem tisch liegen, bei der mein Mandant trotz eines Verlustes von mehr als 50.000,- ¤ wegen der hinzurechnungen noch knapp 20.000,-- GewSt zahlen muss... lg, Jive RE: Hinzurechnung ab 2008 - Lemgun - 18.07.2009 10:02 aua ... ![]() RE: Hinzurechnung ab 2008 - Jive - 18.07.2009 11:29 noch nicht ... :-/ RE: Hinzurechnung ab 2008 - phönix - 26.09.2014 11:43 siehe dazu BFH, Urteil v. 4.6.2014 - I R 21/13; veröffentlicht am 24.9.2014). einfach mal so abgebügelt... http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeige/UniqueID/900012509 |