Steuerberater
§ 32 EStG neue Tatsache - Druckversion

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RE: § 32 EStG neue Tatsache - Opa - 02.07.2007 10:22

Zitat:Die Anlage Kind hat keine Eingabemöglichkeit für den Verzicht,wie zum Beispiel:

"Das Kind ist nicht bei mir gemeldet".

Warum nicht? Wenn ich Zeile 37 der Anlage Kind freilasse (Entlastungsbetrag), ist es eindeutig, daß das Kind nicht beim Steuerpflichtigen wohnt.


RE: § 32 EStG neue Tatsache - Petz - 02.07.2007 17:43

Petz schrieb:Sowohl die abweichende Anschrift als auch der Entlastungsbetrag haben aber nichts mit dem Betreuungsfreibetrag zu tun.