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§ 32 EStG neue Tatsache - Druckversion +- Steuerberater (http://realsteuer.de/mybb) +-- Forum: Steuerforen (/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Abgabenordnung/FGO (/forumdisplay.php?fid=15) +--- Thema: § 32 EStG neue Tatsache (/showthread.php?tid=129) Seiten: 1 2 |
RE: § 32 EStG neue Tatsache - Opa - 02.07.2007 10:22 Zitat:Die Anlage Kind hat keine Eingabemöglichkeit für den Verzicht,wie zum Beispiel: Warum nicht? Wenn ich Zeile 37 der Anlage Kind freilasse (Entlastungsbetrag), ist es eindeutig, daß das Kind nicht beim Steuerpflichtigen wohnt. RE: § 32 EStG neue Tatsache - Petz - 02.07.2007 17:43 Petz schrieb:Sowohl die abweichende Anschrift als auch der Entlastungsbetrag haben aber nichts mit dem Betreuungsfreibetrag zu tun. |