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R�cknahme oder Erledigung ? - Druckversion

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RE: R�cknahme oder Erledigung ? - tolledeu - 28.01.2010 10:09

So, heute kam das Schreiben des FA nachdem wir unseren Einspruch zur�ck genommen haben. Ein Zweizeiler:".... das Einspruchsverfahren ist erledigt. Die Steuerfestsetzungen ergehen in Gestalt des Bescheides vom 08.12.09...."

So hatten wir es erhofft. Der Beamte tut mir leid, der hier Wahrscheinlich �berfordert war. Ich glaube der wird demn�chst woanders eingesetzt.

LG T.D.