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R�cknahme oder Erledigung ? - Druckversion +- Steuerberater (http://realsteuer.de/mybb) +-- Forum: Steuerforen (/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Abgabenordnung/FGO (/forumdisplay.php?fid=15) +--- Thema: R�cknahme oder Erledigung ? (/showthread.php?tid=1434) Seiten: 1 2 |
RE: R�cknahme oder Erledigung ? - tolledeu - 28.01.2010 10:09 So, heute kam das Schreiben des FA nachdem wir unseren Einspruch zur�ck genommen haben. Ein Zweizeiler:".... das Einspruchsverfahren ist erledigt. Die Steuerfestsetzungen ergehen in Gestalt des Bescheides vom 08.12.09...." So hatten wir es erhofft. Der Beamte tut mir leid, der hier Wahrscheinlich �berfordert war. Ich glaube der wird demn�chst woanders eingesetzt. LG T.D. |