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RE: Fragen zur USt bei Kahnfährverein - blind**** - 24.01.2013 22:06 [/quote]@stadtkatze Zitat:Nach der Sachverhaltssschilderung sind das Umsätze. Steuerbar wären die Beiträge, wenn der Verein Sonderleistungen an die Mitglieder erbringt. Laut Haufe ist da ein ganz eindeutiger Fall der LSt-Hilfeverein. Der Verein erstellt Steuererklärungen an die Mitglieder. Somit sind die Zahlungen als sog. unechte Beiträge UStbar und pflichtig. Der UStAE i.V.m. den KStR lässt m.E. aber keine eindeutigen Schlüsse auf den vorliegenden Fall zu. Das ist dort alles ziemlich schwammig formuliert. Zahlugen an Mietervereine sind steuerbar, Gartenvereine wieder nicht usw.... Eine klare Linie fehlt wie so oft. Sind hier also eher Sonderleistungen an die Fährleute gegeben ? Ich nehme mal an, dass FA "betreut" ähnliche Fälle in der näheren Umgebung. Wie wird es dort gesehen ? RE: Fragen zur USt bei Kahnfährverein - blind**** - 29.01.2013 08:10 Zitat:Sollte das nicht @Stadtkatze schonmal gehabt haben. Ich vermute mal eher nicht. Verfügt eventuell jemand über spezielle Fachliteratur zu Vereinen ? Gruß AW: Fragen zur USt bei Kahnfährverein - Stadtkatze - 29.01.2013 16:04 Es ändert sich an der Art der Leistung nichts. Daher unterliegen die Umsätze der Umsatzsteuer. RE: Fragen zur USt bei Kahnfährverein - blind**** - 29.01.2013 16:23 Danke Stadtkatze !!!! RE: Fragen zur USt bei Kahnfährverein - blind**** - 30.01.2013 09:19 Vielen Dank Cloud für die Unterlagen per Mail !!! ![]() Das ist genau, dass was ich dem Vereinsvorstand vorlegen kann. Gruß RE: Fragen zur USt bei Kahnfährverein - blind**** - 20.02.2013 17:25 Inzwischen waren die Vertreter des Vereins mit genaueren Unterlagen bei mir: Der Verein (nicht gemeinnützig !) erzielt Einnahmen aus festen Beiträgen lt. Satzung, variablen Beiträgen laut Zusatzprotokoll zur Satzung und Einnahmen aus Leistungen gegenüber Touristikunternehmen. Die variablen Beiträge bemessen sich nach Anzahl der tatsächlich durchgeführten Fahrten des einzelnen Fährmanns und nach Auslastung des Kahns. Sie dienen der Ergänzung der finanziellen Mittel für Marketing, Hafeninstandhaltung, Pachten usw.. Die Summe der variablen Beiträge und Einnahmen von Busunternehmen überschreitet 17, 5 TEUR. Liege ich nun in Folgendem richtig: echte Beiträge = nicht steuerbar (Gibt es da eigentlich einen Unterschied zwischen gemeinnützigen und wirtschaftlichen Vereinen ?) variable Beiträge = steuerbar Einnahmen Busunternehmen = steuerbar Folge: kein Kleinunternehmer + KSt/GewSt-Pflicht (allerdings mit Freibetrag § 24 Satz 1 KStG) ??? Es gibt nun eine vom Verein angedachte Lösung: Abschaffung der variablen Beiträge und Erhöhung der festen Beiträge -> somit nur noch Einnahmen Busunternehmen steuerbar -> unter 17,5 TEUR Geht das ? Oder Lösung von mir: Gründung einer personengleichen GbR bzw. eines weiteren Vereins, der dann die Leistungen mit den Busunternehmen abwickelt -> somit steuerbare Einnahmen in beiden Unternehmen unter 17,5 TEUR Welche Lösung ist die bessere ? RE: Fragen zur USt bei Kahnfährverein - blind**** - 21.02.2013 11:37 Zusatzfrage: Ist es normal, dass das Registergericht auch bei wirtschaftlichen Vereinen immer sehr streng auf die Einsendung des Wirtschaftsplans und weiterer jährlicher Zahlen achtet ? Ich habe bisher unterstellt, dass nur gemeinnützige Vereine stärker überwacht werden. RE: Fragen zur USt bei Kahnfährverein - blind**** - 06.03.2013 09:58 Die Mandanten wollen nun die 2. Lösung verwirklichen: Zitat:Gründung einer personengleichen GbR bzw. eines weiteren Vereins, der Wäre das steuerlich ok oder muss ich mir bzgl. § 42 AO Gedanken machen ? Gruß AW: Fragen zur USt bei Kahnfährverein - Stadtkatze - 06.03.2013 10:36 Ich würde 42 in den Kahn ![]() ...und ich wäre in der Sache sehr bissig. RE: Fragen zur USt bei Kahnfährverein - blind**** - 06.03.2013 13:06 Zitat:Ich würde 42 in den Kahn werfen.... Habe ich das richtig verstanden, die geplante Gestaltung führt zum Kentern mit Mann& Maus ? |