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USt Sicherheitseinbehalte - Druckversion

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RE: USt Sicherheitseinbehalte - Clematis - 28.02.2014 10:12

Veröffentlicht am 5.2.2014! Siehe auch Pressemitteilung 9/2014....

Und nu? Tongue


RE: USt Sicherheitseinbehalte - showbee - 28.02.2014 10:35

Heu in DStR 2014, 264 schrieb:[...]

Was sind die Auswirkungen auf den von uns gebildeten Eingangsfall? [...]

Das Verfahren nach § 17 UStG läuft ohne Rechnungsberichtigung.

Die weitere Rechtsentwicklung bleibt abzuwarten: Wie liegt etwa der Fall, wenn U zwar Bürgschaften stellen könnte, es aber trotzdem nicht tut? Dieser Fall dürfte nicht sehr praktisch sein, ist aber noch nicht entschieden! Nicht absehbar ist auch, wie sich die Grundsätze dieser Entscheidung auf Ratenzahlungsgeschäfte auswirken werden.



USt Sicherheitseinbehalte - Clematis - 28.02.2014 11:15

Danke, schau ich mir gleich mal an!


RE: USt Sicherheitseinbehalte - Jive - 28.02.2014 11:22

Der BFH hat das Ding gelöst indem Sie erst von einer BMG von 100% ausgehen und dann auf z.B. 95% mindern nach § 17 Ustg.

okay ... wenn das auch verwaltungsanweisung wird kann ich damit leben auch wenns arbeit macht...

ABER: ich finde die Lösung schlichtweg falsch ...

Ich bin immer noch der auffassung, dass wenn bei Rechnungsschreibung klar ist, dass da 5% Sicherheitseinbehalt erst nach mehr als 2 Jahren gezahlt werden, dann ist die BMG nach § 13 UstG bereits nur bei 95%.

Wenn ich dann aber steuer auf 100% ausweise weise ich mehr aus als ich darf und bin im § 14c UstG ...

Es geht nur um die Frage, ob sich die BMG ändert, oder von vorneherein niedriger ist ...


RE: USt Sicherheitseinbehalte - Clematis - 28.02.2014 12:52

In BBK findet sich auch eine kleine Notiz darüber, aber irgendwie lässt sich keiner weiterführend aus.
Sicher ist mittlerweile mE, dass die BMG bei 100% bleibt.
Den gleichen Effekt hat man ja bei einer Rechnung eines Istversteuererers, der stellt die Rechnung, der Rechnungsempfänger zieht die Vorsteuer ab sobald ihm die Rechnung vorliegt, der Leistende führt aber erst bei Zahlung die USt ab.
Also keine Vorsteuerberichtigung, weil der BFH ausdrücklich auf die Istversteuerung bezug genommen hat.


RE: USt Sicherheitseinbehalte - Jive - 28.02.2014 15:48

Da bin ich anderer Ansicht @ Clematis.

Beim Ist versteuerer entsteht die Steuer nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 buchts. b) UstG erst mit Ablauf des VA in dem die entgelte vereinmahmt wurden sind.

Die Rechnung wird zwar vorher geschrieben, und entspricht dem, was bei Rechnungsstellung vermutlich richtig ist

Wird weniger gezahlt haben wir einen klaren Fall von § 17 UStG. Weil sich nachträglich eine Änderung der BMG einstellt.

Bim sollversteuerer entsteht die Steuer aber mit Ablauf VA in dem die Leistungen ausgeführt werden.
Wenn zu diesem Zeitpunkt aber schon klar ist, dass 5% des Betrages uneinbringlich sind Weil diese erst in 5 Jahren gezahlt werden...
(und ich weiss jetzt werd ich pingelig ...)
Dann ist die BMG VON ANFANG AN nur bei 95%.

Damit liegt gerade keine Änderung der Verhältnisse vor.

Änderung heisst: ich mach etwas erst richtig und dann ändert sich (nachträglich) was, was nicht absehbar war.

Ist der Einbehalt aber bekannt haben wir nur eine Änderung, wenn wir vorher etwas falsches in Rechnung stellen und jetzt auf richtig ändern ...
...das erfordert aber eine Rechnungskorrektur

Weil Paradefall des 14c ...





lg, Jive


USt Sicherheitseinbehalte - Clematis - 01.03.2014 10:05

Prinzipiell hast Du Recht. Aber der BFH hat hier ausdrücklich Sollversteuerung und Istversteuerung gleichgesetzt. Daher denke ich sind die Sicherheitseinbehalte auch wie bei Istvetsteuerung zu behandeln.


RE: USt Sicherheitseinbehalte - Jive - 01.03.2014 16:14

das vermute ich ja auch .. mein Problem ist nur, dass es sich lt. Gesetz anders löst und ich da gerne eine Klarstellung seitens der finanzverwaltung hätte ....

Dieses im BstBl veröffentlich ist doch nur solange gut, bis da mal ein schlauer finanzbeamter etwas genauer ins Gesetz schaut und sein mehrergebnis wittert ....
lg, jive


USt Sicherheitseinbehalte - Clematis - 02.03.2014 09:46

Ja ich bin auch gespannt was draus wird. Trotzdem haben wir das Problem dass wir jetzt schon irgendwie damit umgehen müssen?!


RE: USt Sicherheitseinbehalte - phönix - 06.03.2014 17:25

erster aktueller recht umfassender Artikel
http://www.der-betrieb.de/Content/dft,194,0649387