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RE: Kommentar GrESt - phönix - 25.11.2017 15:00 (25.11.2017 09:35)showbee schrieb: ...Steuer sparen will ;-) Bei 6% Steuer (oder teilweise mehr) ist das gegenüber früheren Zeiten auch schon eine ganz heftige Belastung. RE: Kommentar GrESt - showbee - 25.11.2017 22:16 Naja, das Problem ist eben der fehlende "Vorsteuerabzug" beim Handel. Der klassiche Fall der GrESt ist doch der Häuslebauer/Vermieter, der seine Immo für 20-30 erwirbt. Dann kann man auch 2-8% auf den Preis zahlen, weil sich das quasie auf 20-30 Jahre = 0,1-0,4% p.a. beschränkt. Seitdem aber - auch staatlich gefördert - Immobilien zur Kapitalanlage dienen, wechseln mittelbar eben die Eigentümer öfter. Zudem werden in Konzernen regelmäßig - ertragsteuerlich bedingt - die Strukturen verändert, was ebenfalls Immobilien "bewegt". Für diese Konstellationen fehlt faktisch nur der Vorsteuerabzug der zuvor gezahlten GrESt. Nur deshalb kommt es zu erheblichen Ausweichgestaltungen mit RETT-Blocker-KGs etc. Und auch unter Berücksichtigung des neuen Abs. 3a verbleibt Gestaltungsspielraum. Letztlich ist es mittlerweile Usus im Unternehmensbereich, dass der alte Inhaber rechnerisch mit 5,1% an seinen alten Immobilien beteiligt bleibt, aber wirtschaftlich der gesamte Ertrag durch atypisch Stille abgesaugt wird. Steuerverkomplizierung at its best. Kommentar GrESt - limo - 26.11.2017 22:05 Wird bestimmt sehr interessant. |