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Erledigung in der Hauptsache erklären - Druckversion +- Steuerberater (http://realsteuer.de/mybb) +-- Forum: Steuerforen (/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Abgabenordnung/FGO (/forumdisplay.php?fid=15) +--- Thema: Erledigung in der Hauptsache erklären (/showthread.php?tid=3658) Seiten: 1 2 |
RE: Erledigung in der Hauptsache erklären - tolledeu - 03.06.2020 13:58 So, ich habe einfach mit dem Richter telefoniert und er sagte Sinngemäß: - es geht um die festgesetzten Steuern - nicht um unselbständige Besteuerungsgrundlagen - § 32a KStG und Nachweisprobleme durch FA kommt in diesem Verfahren keine Bedeutung zu. Daraufhin habe ich den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt... RE: Erledigung in der Hauptsache erklären - phönix - 03.06.2020 14:01 Halte uns ruhig auf dem Laufenden, wie die Sache bei der GmbH und dem Gesellschafter ausgeht RE: Erledigung in der Hauptsache erklären - phönix - 08.06.2020 15:19 Schau mal nach dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 27. November 2019, 2 K 111/17. ich habe jetzt zwar nicht die Zeit gehabt, mich intensiv damit zu beschäftigen, aber das dürfte ein Parallelfall zu Deinem sein. Vielleicht kannst Du daraus irgendetwas für Dich Brauchbares gewinnen. RE: Erledigung in der Hauptsache erklären - phönix - 12.06.2020 15:48 https://steueranwalt.de/news/der_missbrauch_von_166_ao Wie diese Rechtsprechung auch noch hineinspielt, wird lustig in der Auseinadersetzung mit dem FA des Gesellschafters. RE: Erledigung in der Hauptsache erklären - tolledeu - 16.06.2020 15:41 Genau vor solchen Kapriolen habe ich "Angst"... Da werden wieder Zeiten und Nerven verballert, die einfach nicht nötig gewesen wären. Ich halte Euch auf dem Laufenden... |