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RE: Hotelübernachtung bald 7% USt, Frühstück??? - Dragon - 01.12.2009 14:59 Zitat:"Wachstumsbeschleunigungsgesetz" - könnte eigentlich das Unwort des Jahres werden. Nö das ist wohl "hartzen" geworden. Im Sinne von arbeitslos und stütze beziehen. Ehrlich gesagt habe ich dieses Wort vorher noch nie gehört. Lediglich im Zusammenhang mit der Forstwirtschaft - "harzen" ![]() Letztes Jahr war wohl "Gammelfleischparty" das Unwort. Stand wohl für Ü-30-Partys. RE: Hotelübernachtung bald 7% USt, Frühstück??? - showbee - 01.12.2009 17:51 Wohl eher: Kopftuchmädchen RE: Hotelübernachtung bald 7% USt, Frühstück??? - Opa - 01.12.2009 18:23 2008 waren es die "notleidenden Banken" für 2009 munkelt man "Abwrackprämie" Zitat:Letztes Jahr war wohl "Gammelfleischparty" das Unwort. Stand wohl für Ü-30-Partys.Dann war ich neulich zum Gruftietreffen. RE: Hotelübernachtung bald 7% USt, Frühstück??? - phönix - 03.12.2009 10:26 HIB vom 02.12.2009 Auch die kurzfristige Überlassung von Campingflächen soll nun begünstigt sein: Der ermäßigte Satz soll sowohl für Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch für kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen gelten, wie es in der Begründung des entsprechenden Änderungsantrages heißt. Klargestellt wird darin ebenfalls, dass der ermäßigte Satz auch für die kurzfristige Überlassung von Campingflächen gelten soll. zum ganzen Artikel http://www.bundestag.de/presse/hib/2009_12/2009_294/01.html RE: Hotelübernachtung bald 7% USt, Frühstück??? - phönix - 18.12.2009 16:34 Bettvorleger RE: Hotelübernachtung bald 7% USt, Frühstück??? - tosch - 30.12.2009 14:13 Hallo, gibt es schon einen Gesetzestext? Ich find keinen. Eben hat mich eine Mandantin angerufen, eine Hotellierskollegin will aufgrund Auskunft Dehoga bereits jetzt den 7 %-Steuersatz für Übernachtungen anwenden. Das Gesetz soll aber doch erst zum 01.01.2010 in Kraft treten. Was ist mit Übernachtungen vom 28.12.-02.01.? Aufteilen? Oder insgesamt ermäßigter Steuersatz? Weiß jemand was genaueres? Gruß tosch RE: Hotelübernachtung bald 7% USt, Frühstück??? - showbee - 30.12.2009 14:22 Hey, nein, ermäßigter Satz für Übernachtungen in 2010! Also erstmals für Nacht 1. zu 2. Januar, da Gesetz erst am 1.1.2010 in Kraft tritt. Da die Übernachtungsleistung erst mit dem "gemütlichen aufstehen" erbracht ist (m.E.), sollte es auch keine Aufteilung geben. USt Änderung wie von BR beschlossen hier: http://rsw.beck.de/rsw/upload/Beck_Aktuell/BR-Drs-865-09.pdf In Kraft Treten Artikel vgl hier http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/000/1700015.pdf Gruß showbee RE: Hotelübernachtung bald 7% USt, Frühstück??? - meyer - 30.12.2009 14:34 Andere Ansicht: meyer Die Steuer für die sonstige Leistung (hier Übernachtung) entsteht erst, wenn die Leistung erbracht, also abgeschlossen ist. Das ist jedenfalls für eine Übernachtung vom 31.12. auf den 01.01. eindeutig am 01.01., damit ermäßigter Steuersatz. So auch Bayrisches Landesamt für Steuern (Schreiben war schon in diversen Newslettern, z. B. sis-tagesaktuell). Für die vorherigen Tage ist die Frage, ob bei längerer Verweildauer jede Übernachtung eine Teilleistung ist. Das ist wohl jedenfalls dann der Fall, wenn ein Preis je Übernachtung vereinbart ist. Es könnte aber anders aussehen, wenn ein Gesamtpreis für den ganzen Aufenthalt vereinbart ist. In so einem Fall könnte dann die Leistung insgesamt erst im neuen Jahr erbracht sein. Das ist wohl der Ansatzpunkt der DEHOGA. Ich denke, dazu wird es bald auch noch was vom BMF geben (neben diversen zu erwartenden Fachartikeln). Im Grunde ist das ganze ja nicht anders als bei üblichen Umsatzsteuererhöhungen (hinzu kommen nur die Abgrenzungsprobleme mit Nebenleistungen etc). Da sollte es eigentlich schon einiges zu geben. RE: Hotelübernachtung bald 7% USt, Frühstück??? - tosch - 30.12.2009 14:55 ... und bin so schlau als wie zuvor ... ![]() Danke für Eure Infos, da liege ich doch wenigstens mit meiner Einschätzung für 2009 richtig. Gruß tosch RE: Hotelübernachtung bald 7% USt, Frühstück??? - limo - 14.01.2010 09:41 Im neuen § 12 II Nr. 11 heißt es: Zitat:Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Dies gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind. Wie ist das mit dem A 29 V UStR „Nebenleistung teilt Schicksal der Hauptleistung“ zu sehen. Wird dieser Grundsatz dadruch ausgehebelt? |