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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze - ecro - 16.01.2010 09:12 Unternehmer UC aus China erbringt eine sonstige Leistung an UI aus Italien. Der Ort liegt in IT, � 3a (2) oder 4 oder was wei� ich. Im �brigen verkauft UC in China seine Dienstleistungen und nirgendwo sonst. In DE ist UC Kleinunternehmer, weil seine Ums�tze nach � 19(3) unter 17,5k liegen. UC war noch nie in DE und das wird sich auch nicht �ndern. Also, welche UStE gibt UC in DE ab und erkl�rt er darin die nicht steuerbaren Ums�tze? RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze - showbee - 16.01.2010 12:01 ecro schrieb:Unternehmer UC aus China erbringt eine sonstige Leistung an UI aus Italien. versteh nicht, warum du f�r den Chinesen uberhaupt von unternehmereigenschaft in D ausgehst? Kein inlandskonnex, also auch keine M�glichkeit desdeutschen fiskus auch nur irgendwas zu verlangen. Irgend ein Inlandserfordernis brauchst du bei jeder Steuer! RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze - ecro - 16.01.2010 12:12 Ach, die Unternehmereigenschaft kann man doch schnell durchpr�fen. Der UC ist Unternehmer. RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze - tosch - 16.01.2010 12:45 Dann hatte Kiharu die Frage doch schon beantwortet Oder was ist nun anders? RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze - ecro - 16.01.2010 12:48 Da fragst du den Falschen. http://roland.someserver.de/forum/showthread.php?tid=1485&pid=13994#pid13994 RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze - tosch - 16.01.2010 13:00 Warum hab ich´s nur schon vermutet? ![]() RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze - showbee - 16.01.2010 15:16 Der Chinese mag generell Unternehmer sein, allerdings f�hrt das allein doch nicht zur Anwendung deutschen Rechts! Nur weil nach fiktiver Anwendung von 2 UStG ein Unternehmer vorliegt, hei�t dies nicht, dass auch das UStG anzuwenden ist. Da drehst du dich im Kreis! Das Territorialit�tsprinzip schr�nkt die Anwendbarkeit des deutschen Gesetzes per se ein, wenn kein Inlandskonnex besteht. Wir kommen also gar nicht zu der Pr�fung von 1 1 1 und 2 UStG! Das ist Usus im internationalen Steuerrecht. Das w�rde sich auch v�lkerrechtlich nicht schicken, wenn deutsche Gesetze erstmal alle Unternehmer der Welt erfassen. Der deutsche Staat hat mit reinen Auslandssachverhalten erstmal nichts zu tun. Erst wenn der Unternehmer einen Schritt nach D macht bzw hier Leistungen erbringt, muss er nat�rlich mit deutscher Steuererhebung rechnen. RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze - ecro - 16.01.2010 17:05 Den Weg kann ich mitgehen, und das sogar ganz ohne Hausnummer. Danke. |