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Vererbung von Verlustvortr�gen - meyer - 02.02.2009 22:59 Habe einen solchen Fall (Altfall vor �nderung der BFH-Rechtsprechung). FA (s�dlich der Mainlinie) meint, die Ber�cksichtigung ablehnen zu m�ssen, da nicht nachgewiesen worden sei, dass der Erbe wirtschaftlich durch die ererbten Verlustvortr�ge belastet sei. M. E. ist der Erbe immer wirtschaftlich belastet i. S. der Altrechtsprechung, es sei denn es liegt eine Nachlassinsolvenz oder sonst ein Sonderfall vor, der die Haftung des Erben ausschlie�t. Wird das allgemein genauso gesehen? RE: Vererbung von Verlustvortr�gen - Lemgun - 03.02.2009 00:07 Jupp, sehe ich genauso. Nur bei Sonderf�llen spielte nach altem Recht m.E. die wirtschaftliche Belastung eine Rolle. Laut BMF Schreiben: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/224__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf ist das alte Recht bis zur Ver�ffentlichung des Urteils weiterhin anzuwenden. In diesem BMF-Schreiben hat sich also die Finanzverwaltung selber daran gebunden. Da w�rde ich mal zart drauf hinweisen. Au�erdem Vertrauensschutzgr�nde vorbringen, die sowohl im Urteil als auch im BMF-Schreiben erw�hnt sind. RE: Vererbung von Verlustvortr�gen - Petz - 03.02.2009 06:01 meyer schrieb:FA (s�dlich der Mainlinie) meint, die Ber�cksichtigung ablehnen zu m�ssen, da nicht nachgewiesen worden sei, dass der Erbe wirtschaftlich durch die ererbten Verlustvortr�ge belastet sei.Das sehen F� n�rdlich der Mainlinie auch so. Ein Erbe ist nicht automatisch durch einen Verlustvortrag wirtschaftlich belastet. M�glicherweise hat er "nur" weniger geeerbt...... RE: Vererbung von Verlustvortr�gen - Kiharu - 03.02.2009 08:26 Zitat:Das sehen F� n�rdlich der Mainlinie auch so. Tja, nur eine kleine Bearbeiterin in einem kleinen n�rdlichen Finanzamt hat keine Lust sich zum Spielball der undurchsichtigen Rechtsprechung machen zu lassen. Ich w�rde stattgeben. Basta RE: Vererbung von Verlustvortr�gen - Kiharu - 03.02.2009 08:38 @meyer Hab dir mal eine Mail geschickt. PN geht leider nicht bei Dir. RE: Vererbung von Verlustvortr�gen - Jive - 03.02.2009 09:16 PN kann man unter "Optionen �ndern" und da unter "NAchrichten" einstellen in der Benutzer CP einstellen @ meyer lg, Jive RE: Vererbung von Verlustvortr�gen - meyer - 03.02.2009 14:49 Petz schrieb:Ein Erbe ist nicht automatisch durch einen Verlustvortrag wirtschaftlich belastet.Gerade dadurch ist er m. E. aber auch wirtschaftlich belastet, denn er h�tte sonst mehr Aktiva geerbt und die alte Rechtsprechung basiert auf der Fu�stapfentheorie. Beispiel: Erblasser hat V-Objekte saniert mit hohen Erhaltungsaufwendungen, die Verlustvortr�ge ausl�sen. Es kann m. E. nicht darauf ankommen, ob davon irgendwelche Verbindlichkeiten erst nach dem Todestag durch die Erben gezahlt werden oder vor dem Todestag durch den Erblasser. Denn im zweiten Fall erbt er genausoviel Verm�gen, nur eben mehr Aktiva und weniger Verbindlichkeiten. Es kann daher f�r das Kriterium "wirtschaftliche Belastung" nur darauf ankommen, ob die Erben f�r Nachlassverbindlichkeiten haften oder nicht. Und bis auf die vom BFH genannten Ausnahmef�lle haften die Erben immer voll. @kiharu Ist angekommen vielen Dank. Sieht gut aus, ich habe es mir aber noch nicht n�her angesehen. PS: Ich habe den gleichen Fall vor ca. zwei Jahren schon mal bei einem FA n�rdlich der Mainlinie im Einspruchsverfahren durchbekommen, obwohl sich Bearbeiter und SGL zun�chst strikt ablehnend ge�u�ert haben. Habe also von damals schon einen, wie ich meine, nicht schlechten Schriftsatz. Gebe zu, dass ich eigentlich nur mal h�ren wollte, ob die Argumentation allgemeine Linie in den F� ist. @Petz Was verstehen Sie denn unter einer wirtschaftlichen Belastung des Erben �berhaupt? @Jive Ich nutze PN-Funktionen in derartigen Foren bewusst nicht, da ich mir nicht noch Zeit f�r PN-Austausch stehlen lassen will. Verbringe so schon zu viel Zeit in Foren. RE: Vererbung von Verlustvortr�gen - Petz - 03.02.2009 18:31 Kiharu schrieb:Tja, nur eine kleine Bearbeiterin in einem kleinen n�rdlichen Finanzamt hat keine Lust sich zum Spielball der undurchsichtigen Rechtsprechung machen zu lassen. Ich w�rde stattgeben. BastaMag ja sein. Aber das ist f�r die rechtliche Beurteilung nicht sonderlich hilfreich und hilft dem @meyer nicht weiter. meyer schrieb:Erblasser hat V-Objekte saniert mit hohen Erhaltungsaufwendungen, die Verlustvortr�ge ausl�sen.Genau da sehe ich keine wirtschaftliche Belastung. Die Objekte sind daf�r ja auch in einem wesentlich besseren Zustand als vorher, er hat ja jetzt renovierte Objekte in seinem Bestand und kann sich freuen.... H�tte der Erblasser die Objekte nicht zu Lebzeiten renoviert, w�ren die Objekte in einem schlechten Zustand, der Erbe h�tte daf�r mehr Bargeld (oder weniger Schulden) geerbt. Also reine "Bestandskostenverschiebung". Zitat:Es kann daher f�r das Kriterium "wirtschaftliche Belastung" nur darauf ankommen, ob die Erben f�r Nachlassverbindlichkeiten haften oder nicht.Ob "nur" wei� ich nicht..... Zitat:@PetzZ.B. wenn die Verluste durch einen Gewerbebetrieb erwirtschaftet wurden und der Erbe diesen Betrieb weiterf�hrt. RE: Vererbung von Verlustvortr�gen - Kiharu - 03.02.2009 19:04 @Petz Ich hab dem qmeyer einen zweiseitigen Vermerk geschickt, wo meine Rechtsauffassung ausf�hlich dargelegt ist. Dachte, dass w�rde hier den Rahmen sprengen. Zitat:Z.B. wenn die Verluste durch einen Gewerbebetrieb erwirtschaftet wurden und der Erbe diesen Betrieb weiterf�hrt. Genau das (Weiterf�hrung der Einkunftsquelle) hat der BFH aber gerade nicht zur Voraussetzung gemacht. Deshalb vertrete ich die Meinung, sofern Verbindlichkeiten vererbt wurden (m�ssen nicht mit den Verlusten im Zusammenhang stehen) und der Erbe daf�r haftet, sind die Verluste anzuerkennen. RE: Vererbung von Verlustvortr�gen - meyer - 03.02.2009 19:45 Petz schrieb:Genau da sehe ich keine wirtschaftliche Belastung.Im wirtschaftlichen Ergebnis gebe ich Ihnen recht, wobei der Fall bei Weitervermietung durch die Erben nichts anderes ist, als die von Ihnen genannte Weiterf�hrung des Gewerbebetriebs. In beiden F�llen wird die "Verlustquelle" �bernommen. Zitat:Z.B. wenn die Verluste durch einen Gewerbebetrieb erwirtschaftet wurden und der Erbe diesen Betrieb weiterf�hrt.Ich bin da ganz bei kiharu, nach den entschiedenen F�llen kommt es nicht darauf an, dass auch die "Verlustquelle" �bernommen wird. Selbst in dem Fall k�nnte man aber noch argumentieren (jedenfalls bei positiver Entwicklung des Gewerbebetriebs), dass keine wirtschaftliche Belastung gegeben sei, denn dann profitieren die Erben ja gerade und sind in dem Sinn nicht belastet. Denkt man den Gedanken (der auf den ersten Blick durchaus naheliegt) konsequent weiter, k�me man m. E. aber zum Ergebnis, dass man wirtschaftlich nur belastet ist, wenn man einen �berschuldeten Nachlass �bernimmt. Den w�rde man aber im Regelfall ausschlagen oder zur Nachlassinsolvenz kommen. Es g�be dann kaum noch einen Anwendungsfall. |