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Kindergeld und EStE - Druckversion

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Kindergeld und EStE - showbee - 11.05.2009 08:18

Hallo,

eine Frage an die im Finanzamt t�tigen:

Ich bearbeite hier einen Kindergeldhinterziehungsfall. Kindergeld wurde f�r ein Kind von mehreren Familienkassen bezogen. Nun ergibt sich f�r mich die Frage der Konkurrenz zwischen KiG-Festsetzung und ESt-Bescheiden. Grunds�tzlich ist ja KiG nur die mtl. Steuerverg�tung auf die ESt der Berechtigten.

Meine Frage: Wenn tats�chlich mehr KiG bezogen wurde und das Finanzamt im Rahmen der EStE davon Kenntnis erlangt, kann dann das Finanzamt das �ber-KiG auf die festzusetzende ESt drauflegen? Bei der G�nstigerpr�fung wird das zwar gemacht, also Abzug KiFB vom zu versteuernden Einkommen und addierung des KiG auf die ermittelte ESt. Geht das aber auch ohne Abzug des KiFB bei doppeltem KiG Bezug?

Kann ich mir nicht vorstellen.

Wird in diesen F�llen schlicht die Familienkasse informiert und mit der R�ckforderung beauftragt?

Danke,

showbee


RE: Kindergeld und EStE - tosch - 11.05.2009 09:24

Ich bin zwar nicht angesprochen, da nicht auf dem FA t�tig Big Grin
aber trotzdem:

showbee schrieb:Wird in diesen F�llen schlicht die Familienkasse informiert und mit der R�ckforderung beauftragt?

Das klingt ja, als w�re noch alles offen.

Dann w�rde ich der KiG-Kasse mitteilen, dass mehrfacher KiG-Bezug festgestellt wurde und f�r das zu viel bezahlte KiG um Mitteilung Bankverbindung bitten.
In dem Fall w�re das FA ganz au�en vor.
Und ein Strafverfahren k�me auch nicht in Betracht.


RE: Kindergeld und EStE - showbee - 11.05.2009 09:57

tosch schrieb:Ich bin zwar nicht angesprochen, da nicht auf dem FA t�tig Big Grin
aber trotzdem:

showbee schrieb:Wird in diesen F�llen schlicht die Familienkasse informiert und mit der R�ckforderung beauftragt?

In dem Fall w�re das FA ganz au�en vor.
Und ein Strafverfahren k�me auch nicht in Betracht.

Fall in der Plauderecke...


RE: Kindergeld und EStE - Opa - 11.05.2009 09:59

Zitat:Ich bin zwar nicht angesprochen, da nicht auf dem FA t�tig
aber trotzdem:
Das FA kann ja nicht wissen, ob doppelt KG bezogen wurde. Selbst wenn auf der Anlage Kind 3.696,- statt 1.848,- steht, werden sie dies als Eingabefehler auffassen.
Und wenn sie es doch merken, glaub ich kaum, da� eine Mitteilung an die Familienkasse erfolgt. Im Bescheid mit verrechnen, wird hinsichtlich der Software wahrscheinlich auch nicht funktionieren, zumal dann ja eine Zahlung vom FA zur Familienkasse erfolgen m�sste.
Man sollte sich hier doch mit der KG-Kasse in Verbindung setzen.


RE: Kindergeld und EStE - showbee - 11.05.2009 10:06

Opa schrieb:Im Bescheid mit verrechnen, wird hinsichtlich der Software wahrscheinlich auch nicht funktionieren, zumal dann ja eine Zahlung vom FA zur Familienkasse erfolgen m�sste.

Opa, vgl. Plauderecke, eben die Software interessiert mich ;-) Zahlung von FA zur FamK gibt es ja auch im Rahmen der normalen G�nstigerrechnung nicht.


RE: Kindergeld und EStE - Petz - 11.05.2009 13:01

showbee schrieb:eben die Software interessiert mich

Die Software meckert (allerdings erst seit 2002 oder so), wenn das eingegebene Kindergeld im Widerspruch zu den anderen Angaben des Kindes steht.

Es ist immer der gesetzliche Anspruch auf Kindergeld einzugeben, egal wieviel tats�chlich bezogen wurde.

Stellt das FA fest, dass jemand zuviel oder unberechtigt Kindergeld erhalten hat, wird die Familienkasse informiert.
Daf�r gibt es sogar einen Vordruck.Wink


RE: Kindergeld und EStE - showbee - 11.05.2009 13:47

Petz schrieb:Daf�r gibt es sogar einen Vordruck.Wink

Das wollt ich h�ren!!!


RE: Kindergeld und EStE - meyer - 11.05.2009 20:26

Petz schrieb:Die Software meckert (allerdings erst seit 2002 oder so)
K�nnte sein, dass das so ist, weil:

Petz schrieb:Es ist immer der gesetzliche Anspruch auf Kindergeld einzugeben, egal wieviel tats�chlich bezogen wurde.)

Jepp, da ist aber erst seit VZ 2004 so (oder so). Vorher kam es auf die tats�chliche Kindergeldzahlung (allerdings nicht zahlungsflusszogen) an, es war also m�glich, kein Kindergeld zu beantragen und nur die Freibetr�ge ohne Gegenrechnung von Kindergeld geltend zu machen.

Bei doppelter Kindergeldzahlung liegt m. E. im �brigen nicht immer zwingend ein Hinterziehungsfall vor (dazu m�sste der Antragsteller zweifach beantragt und/oder Angaben zur weiteren Antragstellung unterlassen haben).

Da bei den Familienkassen erfahrungsgem�� mitunter ziemliches Durcheinander herrscht, kann es vorkommen, dass z. B. nach Zust�ndigkeitswechseln von der alten Kasse zus�tzlich weitergezahlt wird (dann liegt einmal eine rechtsgrundlose Zahlung vor) oder doppelt festgesetzt wurde, obwohl dies nach den Angaben des Antragstellers nicht h�tte erfolgen d�rfen.

Betrifft nat�rlich dann nur die strafrechtliche W�rdigung und die Frage der Verzinsung und der Festsetzungsverj�hrung. Eine R�ckforderung ist im Rahmen der Verj�hrungsfristen trotzdem m�glich.

Dies nur als Tipp f�r showbee. Ich gehe aber davon aus, dass er sich die Antr�ge bei den jeweiligen Kassen schon angesehen hat und unzweifelhaft falsche/fehlende Angaben des Antragstellers gegeben sind.