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innergem.Erwerb bei Kleinunternehmer - derkleine - 20.05.2009 13:40 Gestern folgender Fall: Hausfrau will Internethandel aufbauen. Dazu meldet Sie ein Gewerbe an und f�llt die Meldung f�r das Finanzamt aus. Sie optiert nicht zur Umsatzsteuer. Dann l�sst sich die Hausfrau, die jetzt Unternehmerin ist, eine Umsatzsteuer-ID geben, um auch im innergemeinschaftlichen Ausland einzukaufen. Sie bekommt eine USt-ID. Ist das nicht Schwachsinn? Warum bekommt sie eine USt-ID, wenn sie doch Kleinunternehmerin ist? Bisher wurden noch keine Eink�ufe aus der EU get�tigt. Was w�rde aber passieren wenn, und was sollte man raten? Gru�, derkleine RE: innergem.Erwerb bei Kleinunternehmer - showbee - 20.05.2009 14:40 Hallo, warum Schwachsinn? Der KU kann dem Grunde nach keine iG Erwerbe t�tigen (also keine steuerfreie Lieferung an ihn und Besteuerung im Bestimmungsland Deutschland) gem. � 1a Abs. 3 Nr. 1b UStG. Aber: sofern die Erwerbsschwelle von 12.500 Euro �berschritten wurde (Nr. 2) liegen steuerbare und steuerpflichtige iG Erwerbe vor. Nach � 1a Abs. 4 UStG kann auch auf die Anwendung von � 1a Abs. 3 UStG verzichtet werden, also immer iG Erwerb durch KU. Das ist vor allem sinnvoll, wenn Lieferungen aus EG L�ndern mit h�herem USt Satz vorgenommen werden sollen (also alle bis auf Zypern, Lux, Esp, UK, Estland), da ja kein VoSt-Abzug m�glich ist. Mfg showbee RE: innergem.Erwerb bei Kleinunternehmer - derkleine - 22.05.2009 11:02 OK. Danke! Wenn aber ein Verzicht gem. �1a (4) erkl�rt wird und damit steuerfreie Lieferung an den KU, der nun einen ig.Erwerb hat erfolgt, muss dann eine USt-VA angegeben werden die die Steuer aus diesem enth�lt? Gru�, derkleine RE: innergem.Erwerb bei Kleinunternehmer - showbee - 22.05.2009 11:51 Hi, ja klar, eine UStVA ist abzugeben, allerdings nur f�r den VAZ in dem tats�chlich ein stfpl. iG-Erwerb vorgenommen wurde. Ergibt sich aus � 18 Abs. 4a UStG: Voranmeldungen (Abs�tze 1 und 2) und eine Steuererkl�rung (Abs�tze 3 und 4) haben auch die Unternehmer und juristischen Personen abzugeben, die ausschlie�lich Steuer f�r Ums�tze nach � 1 Abs. 1 Nr. 5 (!!!)(...). Voranmeldungen sind nur f�r die Voranmeldungszeitr�ume abzugeben, in denen die Steuer f�r diese Ums�tze zu erkl�ren ist. Die Anwendung des Absatzes 2a ist ausgeschlossen (meint immer Quartal = VAZ!). Mfg showbee RE: innergem.Erwerb bei Kleinunternehmer - derkleine - 26.05.2009 14:27 Danke! |