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Krankheitsabst�nde/Lohnfortzahlung - derkleine - 26.05.2009 14:34 Hallo! Wei� jemand, wie viel Tage oder Wochen zwischen einer Erkrankung(gleiche Krankheit) liegen muss, damit die Lohnforzahlung greift? Beispiel: In der Firma B arbeitet W. seit 40 Jahren. Nun mit 60 Jahren meldet er sich wiederkehrend Krank wegen einer alten Handverletzung die ihm das Arbeiten unm�glich macht. Wie viel Zeit muss zwischen den Krankmeldungen liegen, damit die Lohnfortzahlung greift und nicht mit der vorherigen Erkrankung zusammengerechnet wird? Danke und Gru�, derkleine RE: Krankheitsabst�nde/Lohnfortzahlung - zaunkönig - 26.05.2009 16:02 Hallo, das kommt nur sehr bedingt auf den Zeitraum zwischen den Krankmeldungen an. Im Wesentlichen ist mit der Krankenkasse zu kl�ren ob es sich um eine fortgesetzte Erkrankung handelt oder nicht. Der AG hat ja schlie�lich auch keine M�glichkeit zu pr�fen, welches Krankeheitsbild vorliegt. Das kann alleine die Krankenkasse aufgrund des vom Arzt vergebenen Schl�ssels. K�me es allein auf die zeitliche Differenz an, dann m�sste man ja auch nach einer genesenen Grippeerkrankung den Unfall am ersten Arbeitstag dazurechnen. Zudem kann es durchaus zu einer Gesundschreibung durch den Arzt kommen und durch andere Zusammenh�nge die alte Erkrankung wieder ausbrechen. Hat man h�ufig nach Rehabilitationsma�nahmen. Also Telefonat mit der Krankenkasse f�hren und abkl�ren ob selbe Erkrankung (Folgeerkrankung) oder neue Erkrankung. RE: Krankheitsabst�nde/Lohnfortzahlung - Taxman - 26.05.2009 19:35 hier noch mal die gesetzliche grundlage http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.html RE: Krankheitsabst�nde/Lohnfortzahlung - derkleine - 28.05.2009 17:23 Konnte ich mit der Krankenkasse kl�ren, in diesem Fall eine Folgeerkrankung. Was mich aber noch interessiert: In der Gesetzesgrundlage steht ja ein Abstand von 6 Monaten. Der AN kann also wegen der gleichen Erkrankung 6 Wochen z.B. Januar Februar LFZ bekommen und dann z.B. Oktober/November nochmals 6 Wochen LFZ, auch wenn es sich um die gleiche Erkrankung handelt. Richtig? Neugierige Gr�sse, derkleine RE: Krankheitsabst�nde/Lohnfortzahlung - Lemgun - 28.05.2009 20:11 Zitat:Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunf�hig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunf�higkeit den Anspruch nach Satz 1 f�r einen weiteren Zeitraum von h�chstens sechs Wochen nicht, wenn Jupp, dann gibt es wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung. |