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� 46 - Opa - 09.06.2009 18:06

Ehepaar (keine Kinder) trennt sich 07. EF keine EK, hatte StKl 5.

EM hat StKl 3 und l�sst diese erst Mitte 08 in die StKl 1 �ndern.

Eine Erkl�rungspflicht f�r 2008 (trotz Nachzahlung) besteht doch lt. � 46 EStG nicht. Oder �bersehe ich irgendetwas?


RE: � 46 - Clematis - 09.06.2009 18:44

Hm, man k�nnte eine Pflicht �ber � 153 AO herleiten, weil die StKl 3 in 2008 ja definitiv falsch ist?


RE: � 46 - zaunkönig - 09.06.2009 22:00

Hallo,

l�sst sich das nicht schon aus der allgemeinen Abgabepflicht des � 25 (gegebenenfalls i.V. � 26 EStG) ableiten?


RE: � 46 - Taxman - 09.06.2009 22:49

was ist denn mit � 46 IV 1? nur mal so in die runde geworfen

oder wie zaunk�nig schon vorschlug: �� 25, 26 EStG iVm � 90 AO


RE: � 46 - Opa - 10.06.2009 09:13

Also 153 AO betrifft "Berichtigung v. Erkl�rungen", dies d�rfte m.E. nicht vorliegen, wenn keine Erkl�rung abgegeben wird.

Zu � 25/26 EStG komme ich auch nicht, denn es handelt sich weder um eine getrennte, besondere o. Zusammenveranlagung. Wenn "nach � 46 eine Veranlagung unterbleibt" komme ich gar nicht zu � 25.

Zum konkreten Fall: Ich bin von einer Pflichtveranl. ausgegangen, also Erkl�rung abgegeben, da ich eine geringe Erstattung errechnete. Im Bescheid werden einige Pkt. der WK nicht ber�cksichtigt, also Nachzahlung. Und jetzt komme ich zu o.g. Problematik. Wenn keine Pflichtveranl. besteht, k�nnte ich ja die Erkl�rung zur�ckziehen und vermeide das Risiko des Rechtsbehelfs? Oder k�nnte ich die Veranlagung auch noch zur�cknehmen nach einer negativen Einspruchsentscheidung?


RE: � 46 - tosch - 10.06.2009 09:28

Ich schlie�e mich Taxman an:

� 46 Abs. 4 S. 1:

4) 1Kommt nach Absatz 2 eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht in Betracht, so gilt die Einkommensteuer, die auf die Eink�nfte aus nichtselbst�ndiger Arbeit entf�llt, f�r den Steuerpflichtigen durch den Lohnsteuerabzug als abgegolten, soweit er nicht f�r zuwenig erhobene Lohnsteuer in Anspruch genommen werden kann


RE: � 46 - Opa - 10.06.2009 09:38

Hm, klingt logischer als � 25 (s.o.), denn er h�tte ja schon zu Anfang 08 in die ung�nstigere StKl 1 wechseln m�ssen.


RE: � 46 - zaunkönig - 10.06.2009 09:44

Hallo,

� 56 Nr. 2 EStDV

Pflichtveranlagung, soweit die Voraussetzungen � 26 Abs. 1 EStG nicht gegeben sind und die Voraussetzungen � 46 Abs. 2 Nr. 1-7 vorliegen.

Und das ist wohl hier der Fall.


RE: � 46 - tosch - 10.06.2009 10:00

zaunk�nig schrieb:Pflichtveranlagung, soweit die Voraussetzungen � 26 Abs. 1 EStG nicht gegeben sind und die Voraussetzungen � 46 Abs. 2 Nr. 1-7 vorliegen.
Welche Voraussetzung aus � 46 Abs. 2 Nr. 1-7 ist gegeben?


RE: � 46 - Opa - 10.06.2009 10:12

M.E. liegt eben gerade kein Fall von � 46 Abs. 2 Nr. 1-7 vor. Welcher soll es denn sein? Somit komm ich auch nicht zu � 56 EStDV.

Wir kommen zwar zum gleichen Ergebnis (Pflichtveranl.), allerdings schlie�e ich mich eher der Argumentation von Taxmann bzw. Tosch an (Abs. 4 statt Abs. 2). ;-)