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Zuzahlungen der KK - Druckversion

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Zuzahlungen der KK - Opa - 10.08.2009 16:57

Mandantin (Rentnerin) hat regelm. hohe Zuzahlungen für Arzneimittel, Kuren usw. zu zahlen (über den 1 bzw. 2 %). Diese können als agB steuerlich geltend gemacht werden. Soweit klar.

Jetzt wird die Mandantin im Nov. 08 von der KK angeschrieben, daß sie gleich den Höchstsatz (1% bei ihr) v. ca. 300,- zahlen könnte, dann würde sie gleich vom 01.01.09 an von der Zuzahlung befreit, da sie ja den Höchstsatz bereits an die KK gezahlt hätte. Dies macht sie auch im Dez. 08.
Sind dies (300,-) nun agB in 08 (Zahlungszeitpunkt), in 09 (betreffender Zeitraum), oder KV Beiträge (Sonderausgaben) in 08?

Soetwas hatte ich auch noch nicht.


RE: Zuzahlungen der KK - Kiharu - 10.08.2009 17:28

Das Vorgehen ist mir bekannt von den Krankenkasse und das finde ich auch in Ordnung. Meiner Meinung nach sind das a.g.B. im Jahr der Zahlung. Es handelt sich ja um nichts anderes als Zuzahlungen in einer Summe und § 33 stellt nunmal auf den Zeitpunkt der Verausgabung ab.


RE: Zuzahlungen der KK - Opa - 10.08.2009 18:36

Ich hab auch nichts gegen das Vorgehen (nur war es mir neu) und bin eigentlich auch deiner Meinung, aber im Nachhinein kamen mir doch Zweifel, da die Kosten ja eigentlich noch nicht angefallen sind, sondern nur ein Art Vorauszahlung sind.