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Geselleschafterbeschluss - PiranhaVS - 29.06.2007 18:06 Hallo ich habe einmal eine Frage. Macht ihr bei GmbH�s zu jeder Vertrags�nderung mit dem Gesellschafter (.z.B. Gesch�ftsf�herervertrag, Mietvertrag usw.) immer auch einen Gesellschafterbeschluss ? Oder w�rdet ihr sagen der Vertrag an sich reicht aus ? Bl�de Frage, gibt es hier gesetzliche Grundlagen ? Schonmal vielen Dank und ein sch�nes WE RE: Geselleschafterbeschluss - zaunkönig - 29.06.2007 18:21 Hallo, nach � 45 GmbHG ergeben sich die Aufgaben der Gesellschafter aus dem Gesellschaftsvertrag. Fehlt dieser oder enth�lt er keine entsprechenden Vorschriften ergeben sich die Rechte und Aufgaben aus den �� 46 bis 51 GmbHG. � 46 GmbHG besagt dispositiv wann eine Gesellschafterversammlung mit entsprechender Beschlussfassung notwendig ist. Ansonsten sind die Befugnisse des Gesch�ftsf�hrer vorrangig. Diese ergeben sich wiederum aus seinem Anstellungsvertrag. Diese einfachen vertraglichen Gestaltungen sind in erster Linie Sache des Gesch�ftsf�hrers. |