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Geselleschafterbeschluss - Druckversion

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Geselleschafterbeschluss - PiranhaVS - 29.06.2007 18:06

Hallo


ich habe einmal eine Frage.

Macht ihr bei GmbH�s zu jeder Vertrags�nderung mit dem Gesellschafter (.z.B. Gesch�ftsf�herervertrag, Mietvertrag usw.) immer auch einen Gesellschafterbeschluss ?

Oder w�rdet ihr sagen der Vertrag an sich reicht aus ?
Bl�de Frage, gibt es hier gesetzliche Grundlagen ?

Schonmal vielen Dank und ein sch�nes WE


RE: Geselleschafterbeschluss - zaunkönig - 29.06.2007 18:21

Hallo,

nach � 45 GmbHG ergeben sich die Aufgaben der Gesellschafter aus dem Gesellschaftsvertrag.

Fehlt dieser oder enth�lt er keine entsprechenden Vorschriften ergeben sich die Rechte und Aufgaben aus den �� 46 bis 51 GmbHG.

� 46 GmbHG besagt dispositiv wann eine Gesellschafterversammlung mit entsprechender Beschlussfassung notwendig ist.

Ansonsten sind die Befugnisse des Gesch�ftsf�hrer vorrangig. Diese ergeben sich wiederum aus seinem Anstellungsvertrag.


Diese einfachen vertraglichen Gestaltungen sind in erster Linie Sache des Gesch�ftsf�hrers.