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(Ertrags-) steuerfreie �bertragung � 6 Abs. 5 EStG - maxell - 03.10.2009 10:57 Fall: Eine GBR wird aufgel�st, das BV auf die Einzelgesellschafter verteilt und in deren Einzelunternehmen �berf�hrt. Die BW sind i.d.R. jeweils 1 � die Teilwerte aber sehr unterschiedlich (Autos und Maschinen) EST- lich: Ist im Zuge der Aufl�sung einer GbR die �bertragung der Einzel- Wirtschaftsg�ter auf die jeweiligen (Einzel-) Betriebsverm�gen der Einzelgesellschafter zum BW m�glich? Wonach bemisst sich dann die USt f�r diese Entnahmen/�bertragungen? Zivilrechtlich: Dagegen muss ich aber einen Ausgleich zum Aufl�sungzeitpunkt darstellen, da ja unterschiedliche Werte verteilt werden. Wie macht man das? F�hrt so ein Ausgleich dann zu Teilentgeltlichkeit? RE: (Ertrags-) steuerfreie �bertragung � 6 Abs. 5 EStG - tosch - 03.10.2009 17:46 Guck mal hier: http://www.tober-berlin.de/aktuelles/2006_2_03.htm �bertragung zu Buchwerten geht Wertausgleich ist Ver�u�erungsgewinn Und ust-lich d�rfte das unter � 1 Abs. 1 a UStG fallen Gru� tosch RE: (Ertrags-) steuerfreie �bertragung � 6 Abs. 5 EStG - maxell - 03.10.2009 19:54 WOW Habs noch nicht gelesen aber Danke dir soweit. Any comments der werten Herrschaften - wo bleibt die Verwaltung? RE: (Ertrags-) steuerfreie �bertragung � 6 Abs. 5 EStG - showbee - 04.10.2009 11:37 tosch schrieb:Und ust-lich d�rfte das unter � 1 Abs. 1 a UStG fallen m.E. nur, wenn die real geteilten Betriebsteile auch f�r sich Teilbetriebe sind, da ja die GiG auf �bergang des Unternehmens angelegt ist. so ja auch UStR 2008 A5 Abs. 1 S. 1: (...) wenn die wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens oder eines gesondert gef�hrten Betriebs an einen Unternehmer f�r dessen Unternehmen �bertragen werden. (...) --> an jeden Gesellschafter muss also ein gesondert gef�hrter Betrieb bzw. wesentliche Grundlagen eines Unternehmens �bertragen werden. RE: (Ertrags-) steuerfreie �bertragung � 6 Abs. 5 EStG - tosch - 04.10.2009 12:43 showbee schrieb:(...) wenn die wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens oder eines gesondert gef�hrten Betriebs an einen Unternehmer f�r dessen Unternehmen �bertragen werden. (...)tja, in den UStRl ist "einen Unternehmer" nicht fettgeschrieben; liegt die Betonung tats�chlich auf EINEN, oder soll beg�nstigt sein nur die �bertragung auf (einen) Unternehmer? - �bertragen werden hier die wesentlichen Betriebsgrundlagen - sie werden auch auf Unternehmer �bertragen damit ist gew�hrleistet, dass sie der USt nicht entzogen werden. Und damit w�re der Sinn und Zweck erreicht. Das k�nnte man sicherlich auch vorher mit der Veranlagungsstelle kl�ren - oder einen Vertrag aufsetzen, aus dem die USt ggf. nachtr�glich noch gefordert werden kann. Gru� tosch RE: (Ertrags-) steuerfreie �bertragung � 6 Abs. 5 EStG - maxell - 04.10.2009 16:02 Also Teilbetriebe bzw. wesentliche Betriebsgrundlagen liegen nicht vor. Wie sind Entnahmen USt-lich anzusetzen? Mit dem ESt-lichen Wert (hier: BW = 1 � wegn �berf�hrung in anderes BV) oder dem Teilwert? RE: (Ertrags-) steuerfreie �bertragung � 6 Abs. 5 EStG - tosch - 05.10.2009 09:32 maxell schrieb:Also Teilbetriebe bzw. wesentliche Betriebsgrundlagen liegen nicht vor.Eine GbR wird aufgel�st, aber nicht die wesentlichen Betriebsgrundlagen? ![]() In Steuer und Bilanzen StuB 3/2009 gibt es eine Abhandlung dazu: Umsatzsteuerrechtliche Folgen der ertragsteuerrechtlichen Realteilung eines Betriebs- und Unternehmensverm�gens Wenn jemand die StuB hat, mich w�rde der Beitrag auch interessieren. RE: (Ertrags-) steuerfreie �bertragung � 6 Abs. 5 EStG - tolledeu - 05.10.2009 10:14 hallo, die Realteilung ist im Prinzip die Umkehr der Einbringung. Neben dem Aufsatz hilft vielleicht auch der Erlass 1 � 16/3. Da die Realteilung eine Form der Betriebsaufgabe darstellt, bin ich auch f�r � 1 (1a) UStG. LG T.D. RE: (Ertrags-) steuerfreie �bertragung � 6 Abs. 5 EStG - showbee - 05.10.2009 10:26 Hallo! Also nein, ich bleib dabei. Eine GiG kann hier nicht vorliegen. Der Sinn und Zweck der GiG wird ja deutlich in der 6. RL (hab den Art. der MwStSystRL nicht parat): Die Mitgliedstaaten k�nnen die �bertragung des Gesamtverm�gens oder eines Teilverm�gens, die entgeltlich oder unentgeltlich oder durch Einbringung in eine Gesellschaft erfolgt, so behandeln, als ob keine Lieferung von Gegenst�nden vorliegt und den Beg�nstigten der �bertragung als Rechtsnachfolger des �bertragenden ansehen. Die GiG hat doch das Ziel ein bestehendes Unternehmen zu "transferieren" und den Erwerber in dessen Fu�stapfen treten zu lassen (Haftung)! Deswegen auch das EINEN! --> Wenn also Realteilung, dann m�ssen zumindest Teilbetriebe bei den Gesellschaftern ankommen, es gen�gt nicht, wenn bei Gesellschafter X und Y Teilbetriebe ankommen und bei Z nur ein PKW und Spitzenausgleich! Vgl. S�lch/Ringleb, � 1 Rn. 478 "Das Unternehmen oder der Betrieb m�ssen einem Erwerber �berlassen werden. Ist eine Gesellschaft Erwerber, so ist die �bertragung eines Teils der wesentlichen Grundlage auf den Alleingesellschafter sch�dlich (so jedenfalls zu � 116 RAO BFH v. 16. 3. 1982 VII R 105/79, BStBl II 82, 483)." --> Hervorhebungen im Original!!! Gru�, showbee RE: (Ertrags-) steuerfreie �bertragung � 6 Abs. 5 EStG - showbee - 05.10.2009 13:26 tosch schrieb:In Steuer und Bilanzen StuB 3/2009 gibt es eine Abhandlung dazu: Hallo, eben dr�bergeflogen, zur GiG ist da allerdings nichts zu finden. Bei Interesse bitte um Email-Adresse via PN. Gru�, showbee |