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Kirchensteuer - tosch - 27.01.2010 17:38

Hallo,

Mandant bekommt jetzt im Januar eine Abfindung ausbezahlt.
Da er Excessiv-Steuersparer ist - koste es, was es wolle - will er dieses Jahr au�er der Abfindung keine weiteren Eink�nfte haben.
Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, die Kirchensteuer eine Zuschlagsteuer.
Kann er, indem er nun noch im Januar aus der Kirche austritt, 11/12 der Kirchensteuer sparen?

Gru�

tosch


RE: Kirchensteuer - Opa - 27.01.2010 17:45

M.E. Ja, ohne jetzt eine Begr�ndung liefern zu k�nnen.

Im Bescheid steht dann EK Summe X, daraus ergibt sich KiSt Summe Y, aber nur 1 Monat KiSt-pflichtig, woraus sich dann ein geringerer Betrag ergibt.

Allerdings wird das mit den 11/12 nicht klappen, da je nach Kirche und Land erst ab dem �bern�chsten Monat ausgetreten werden kann. W�re in der Landes-KiSt-Satzung zu "ergurgeln".

Warum ist er nicht schon lange vorher ausgetreten?


RE: Kirchensteuer - meyer - 27.01.2010 18:09

tosch schrieb:Kann er, indem er nun noch im Januar aus der Kirche austritt, 11/12 der Kirchensteuer sparen?
Kommt aufs Bundesland an, in manchen BL endet die KiSt-Pflicht, erst mit Ablauf des darauffolgenden Monats. Dann w�rde es 2/12 kosten.


RE: Kirchensteuer - ecro - 27.01.2010 18:13

� 2 (5) KiStG Berlin: "Besteht die Steuerpflicht nicht w�hrend des ganzen Kalenderjahres und ist Erhebungszeitraum das Kalenderjahr, wird f�r die Kalendermonate, in denen die Steuerpflicht gegeben ist, je ein Zw�lftel des Betrages erhoben, der sich bei ganzj�hriger Steuerpflicht als Jahressteuerschuld erg�be."

Er kann also 10/12 sparen, da die KiSt-Pflicht mit dem Ablauf des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem die Erkl�rung wirksam geworden ist, endet. � 2 (4) Nr 3 KiStG Berlin.

Das wird in den anderen L�ndern kaum anders sein.


RE: Kirchensteuer - meyer - 27.01.2010 18:32

ecro schrieb:Das wird in den anderen L�ndern kaum anders sein.
Das mit der Zw�lftelung nicht, das mit dem Ende der KiSt-Pflicht schon. In NRW und Nds. endet die z. B. schon mit Ablauf des Monats des Austritts.


RE: Kirchensteuer - tosch - 27.01.2010 18:37

Opa schrieb:Warum ist er nicht schon lange vorher ausgetreten?
Weil er mit 58 Jahren und einem Jahresgehalt von T� 65 eigentlich eher sicherheitsorientiert war und weiterarbeiten wollte. Als die Firma ihm dann Anfang Januar die Abfindung auf T� 190 erh�ht hat, hat er angefangen, nachzudenken. Und als er festgestellt hat, dass (s)eine GmbH mit der privaten Vermarktung seiner Dienstleistung T� 100 p.a. erzielt, ist er doch schwach geworden.

Danke f�r Eure Infos.
Hab mal in das Kirchensteuergesetz geguckt:
in BaW� gilt der Austritt ab dem n�chsten Monat. Und die KiSt wird zeitanteilig auf die Jahressteuer berechnet.

Jetzt schaut er noch, ob mit etwas Druck auf die Tr�nendr�sen - die Abfindung dient schlie�lich der Altersversorgung - die Kirche nicht zu einem (Teil-) Erla� der auf die Abfindung entfallenden KiSt bereit ist.
Und er sich den Austritt spart.


RE: Kirchensteuer - zaunkönig - 28.01.2010 03:05

Hallo

mal �ber einen Kappungsantrag (glaube � 51a EStG) nachgedacht?


RE: Kirchensteuer - PiranhaVS - 28.01.2010 09:46

Hallo,


noch ein Tip: die Kirchen erlassen bei ausseroderntlichen Eink�nften bis zu 1/2 der Kirchensteuer.

Einen Mustervordruck kann ich gerne reinstellen.

Ich hatte n�mlich einen Fall eines klassischen Eigentores:

Mandant erh�lt Abfindung 200000,00 in 11/2009 und ist besonders schlau und tritt in 10/2009 aus der Kirche aus.

Er dachte er kann somit die komplette KiSt sparen.

Finanzamt setzt Kirchensteuer auf 10/12 fest.

Erlassantrag ist gestellt, aber ich vermute, dass die Kirche nur erl�sst wenn weiter Mitglied der Kirche.

W�re er in der Kirche geblieben h�tte er zwar 12/12 bezahlt aber 50 % zur�ckbekommen...


RE: Kirchensteuer - meyer - 28.01.2010 11:51

PiranhaVS schrieb:noch ein Tip: die Kirchen erlassen bei ausseroderntlichen Eink�nften bis zu 1/2 der Kirchensteuer.
Jupp, aber nicht alle, sollte daher vorher vorsorgliche abgekl�rt werden.

PiranhaVS schrieb:Erlassantrag ist gestellt, aber ich vermute, dass die Kirche nur erl�sst wenn weiter Mitglied der Kirche.
In der Regel ja, wobei viele auf die Mitgliedschaft zum Antragszeitpunkt abstellen. Wiedereintritt hilft also bisweilen.

PiranhaVS schrieb:W�re er in der Kirche geblieben h�tte er zwar 12/12 bezahlt aber 50 % zur�ckbekommen...
Aber nur auf die au�erordentlichen Eink�nfte. Er zahlt aber nur 10/12 auf alles. Kommt also auf die Gesamtkonstellation an ...

Das spannende an der Kirchensteuer-Erlass-Thematik ist, dass da nichts einheitlich ist, da kann jede Landeskirche/Bistum f�r sich selbst entscheiden. In NRW bei der ev. Kirche, kommt es sogar auf die �rtliche Kirchengemeinde an ...


RE: Kirchensteuer - PiranhaVS - 28.01.2010 12:06

Hallo meyer,


das mit dem Wiedereintritt habe ich mir gedacht, habe ich so als Hintert�rchen vorgemerkt falls eine Ablehnung kommt.

Dass die KiSt nur auf die Abfindung erlassen war ist richtig, war nicht ausf�hrlich von mir geschrieben :-)

Ich selbst habe die Erfahrung nur in BaW�, gut dass Du erg�nzt hast dass es in anderen Bundesl�ndern nichts so ist...

Vielen Dank und Gr��e...