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Ausl�ndische Eink�nfte-Progressionsvorbehalt - frankts - 15.02.2010 09:55 Ausl�ndische Eink�nfte sind ja f�r den Progressionsvorbehalt nach deutschem Recht zu ermitteln. Jetzt bleiben mir aber eigentlich die im Ausland bezahlten Sozialversicherungsbeitr�ge auf der Strecke; dt. SA-Abzug nach � 10 Abs2 Nr. 2a ist ja nicht m�glich. Ich h�tte jetzt die spontane Idee, die bezahlten Beitr�ge von den �sterr. Einnahmen aus nichtselbst. T�tigkeit zu k�rzen, blo� irgendwie finde ich nichts dazu und denke ich verrenn mich da. Bin eigentlich ratlos frankts RE: Ausl�ndische Eink�nfte-Progressionsvorbehalt - Kiharu - 15.02.2010 10:23 Sozialversicherungsbeitr�ge sind bei der Berechnung der Eink�nfte aus nichtselbst�ndiger Arbeit nicht zu ber�cksichtigen. Die Eink�nfte sind nach dem �blichen dt. Schema zu berechnen (Einnahmen minus WK). Und da die SV-Beitr�ge nunmal nach dt. Recht keine WK darstellen, sind die in die Berechnung nicht mit einzubeziehen. RE: Ausl�ndische Eink�nfte-Progressionsvorbehalt - tosch - 15.02.2010 10:23 Erst werden die Eink�nfte ermittelt bis zum Gesamtbetrag der Eink�nfte. Danach erst die Sonderausgaben abgezogen. � 2 Abs. 4 EStG. Die SV-Beitr�ge bleiben unber�cksichtigt. Gru� tosch RE: Ausl�ndische Eink�nfte-Progressionsvorbehalt - frankts - 15.02.2010 10:26 Ich sehe das (leider) schon auch so, nur so ganz zufrieden bin ich damit nicht, aber das spielt ja keine Rolle. Danke f�r Eure Unterst�tzung frankts RE: Ausl�ndische Eink�nfte-Progressionsvorbehalt - Kiharu - 15.02.2010 10:28 Vielleicht hilft die dieses EuGH-Urteil C-314/08 Ich weiss aber noch nicht, was die dt. Verwaltung daraus gemacht hat. Edith meint: Das schein auch in D ein Dauerrenner zu sein. Anh�ngiges Verfahrens beim BFH I R 73/09 RE: Ausl�ndische Eink�nfte-Progressionsvorbehalt - frankts - 15.02.2010 11:05 @ Kiharu, ich schlie�e Dich in mein Nachtgebet ein. Es hebt mein Selbstwertgef�hl enorm zu wissen, dass es scheinbar doch noch Andere gibt, die so komische Ideen haben. Ich werde die Verfahren mal dem zust�ndigen FA pr�sentieren und schauen, was die sagen. Danke (oder lieber Helau, was bei uns aber eher ein Fremdwort ist) frankts RE: Ausl�ndische Eink�nfte-Progressionsvorbehalt - Kiharu - 15.02.2010 11:14 Zitat:Danke (oder lieber Helau, was bei uns aber eher ein Fremdwort ist) Ich als kleines K�stenkind habs nicht so mit dem Verkleiden. ![]() |