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Kfz-Nutzung - Catja - 03.03.2010 11:50

Hallo Kollegen,

Ihr wisst ja: Lohn ist so gar nicht mein Ding...

Fragen zur 1-%-Regelung Arbeitnehmer (Gesellschafter-Geschäftsführer):

Basis: Längst abgeschriebenes, vor 7 Jahren gebraucht mit USt für einen Spottpreis gekauftes Kfz:

1.) Gibt es auch für die 1-%-Regelung beim Arbeitnehmer eine Möglichkeit der Kostendeckelung?

2.) Kann für Zwecke der USt auch beim AN ein von der Vereinfachungsregel (80% mit / 20% ohne) abweichender Prozentsatz auf Basis der tatsächlichen Umstände genommen werden (also beispielsweise 60% mit und 40% ohne...)?

Danke und Gruß von der

Catja


RE: Kfz-Nutzung - Clematis - 03.03.2010 12:12

1. Soweit ich weiss nicht
2. Du kannst doch beim AN nicht mal die 80/20-Aufteilung anwenden, oder?


RE: Kfz-Nutzung - Catja - 03.03.2010 12:17

Danke Dir.
Ad 2.: da hatte ich übersehen, dass es sich bei der Überlassung an AN ja nicht um eine unentgeltliche Überlassung handelte.


RE: Kfz-Nutzung - Eisvogel - 03.03.2010 12:23

Hallo,
zu1.: ja, s. BMF v. 28.05.1996 BStBl.I, 654, Tz I 8
zu2.: nein, s. BMF v. 27.08.2004 BStBl.I, 864, Tz 4.2.1.2
Grüße
Eisvogel


RE: Kfz-Nutzung - Catja - 03.03.2010 13:40

Herzlichen Dank!


RE: Kfz-Nutzung - meyer - 03.03.2010 15:33

zu 1 auch: H 8.1 (9,10) (Begrenzung des pauschalen Nutzungswerts EStH)


RE: Kfz-Nutzung - Catja - 04.03.2010 09:31

Und wie mache ich das buchungstechnisch?
Das Jahr ist ja schon rum.

Lohn 2009 berichtigen? (geht das überhaupt noch?)

Wenn das nicht mehr geht: Dem AN eine Bestätigung schreiben, dass die Versteuerung zu hoch war und ihm die Brutto-Differenz 2010 auszahlen?

Das Ganze mit Lohn 2010 berichtigen?

Bin überfragt,

die Catja


RE: Kfz-Nutzung - Taxman - 04.03.2010 09:39

das soll wohl auch noch in der einkommensteuerveranlagung berichtigt werden können. hierzu ist allerdings eine entsprechende bescheinigung des arbeitgebers notwendig.


RE: Kfz-Nutzung - Catja - 04.03.2010 09:47

Das heisst, ich lasse die Lohn-Abrechnung selber in der GmbH 2009 unberichtigt und korrigiere nur die Sachbezüge, ohne dass ich die Lohnsteuer-Anmeldung berichtige??

1755 / 8611 und
1740 / 1755 ?

Und die GmbH schreibt dem Geschäftsführer (ist der mit der Kfz-Nutzung), dass der Lohn 2009 zu hoch lohn-versteuert wurde und zahlt die Brutto-Lohn-Differenz (oben: 1740) an den Kerl aus?


RE: Kfz-Nutzung - Catja - 05.03.2010 09:34

*hochschubs*

Ich habs noch immer nicht gelöst und bitte nochmal kurz um Hilfe ... *schnief*