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Waffenschrank? - Druckversion

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Waffenschrank? - Catja - 20.04.2010 09:00

Tach Ihrs,

Steuerpflichtiger A hat ein Haus mit 2 Wohnungen, die bisher miteinander verbunden waren.
Jetzt baut er in eine Wohnung vom Treppenhaus aus eine neue Haust�re ein und vermietet eine von den beiden Wohnungen.
Die andere bewohnt er nach wie vor selbst.

Au�er dem Haus hat er aber auch noch eine Jagd und damit zusammenh�ngend naturgem�� die eine oder andere Waffe, die im Keller gelagert werden.
Da jetzt ein fremder Dritter (der Mieter) in den Keller kommen k�nnte, schafft er sich einen abschlie�baren Waffenschrank an.

=> Werbungskosten V+V oder Privatvergn�gen?


RE: Waffenschrank? - tolledeu - 20.04.2010 09:36

Hallo,

als selbst betroffender Sportsch�tze kann ich Dir folgendes schreiben. Nach Winnenden wurde das Waffenrecht versch�rft und jeder Sch�tze bzw. J�ger etc. muss die sachgerechte Lagerung seiner Waffen nachweisen. Die Lagerung im Keller ohne Waffenschrank ist nicht sachgerecht (war es aber auch schon vor dem 11.3.2009 nicht). F�r mich als Sportsch�tze ist es Hobby und Privat da ich damit keine Eink�nfte erziele. Wenn er im Rahmen seiner Jagd eine Gewinnermittlung einreicht denke ich, dass der Waffenschrank BV ist. V+V scheidet m.E. aus, da ja nicht an den Mieter vermietet wird.

LG T.D.


RE: Waffenschrank? - tosch - 20.04.2010 09:37

Tach oooch,

der Waffenschrank dient weder dem Erwerb, noch der Sicherung oder Erhaltung von Mieteinnahmen.
M�sste er diesen nicht auch haben, wenn er nicht vermieten w�rde? Oder darf man Waffen einfach so frei rumliegen lassen?
Ganz klar: PV

Gru�

tosch


RE: Waffenschrank? - Catja - 20.04.2010 09:40

Doch.
Soweit ich weiss, h�tte er den Waffenschrank schon vorher haben m�ssen, - nur hat da vorher keiner danach gekr�ht.

Jetzt will er unbedingt den Waffenschrank in die WK V+V haben und glaubt mir nicht, dass das Privatvergn�gen ist.

Naja, - des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
Ich schreibe den Waffenschrank jetzt in die GWGs bei V+V und lasse ihn vom FA rausstreichen.
Die Berechnung, was an ESt rauskommt mache ich gleich ohne Waffenschrank, - sonst ist nachher das Geschrei wieder gro�...


RE: Waffenschrank? - PiranhaVS - 20.04.2010 09:57

War´s nicht zuf�llig ein Putzschrank in dem die Mieter Schaufel und Besen f�r die Hausreinigung abstellen k�nnen ?!?

Man muss doch auch mal etwas kreativ sein ;-)


RE: Waffenschrank? - showbee - 20.04.2010 09:59

Ein Besenschrank f�r 430�?

http://www.otto.de/is-bin/INTERSHOP.enfinity/WFS/Otto-OttoDe-Site/de_DE/-/EUR/OV_DisplayProductInformation-ArticleNo;sid=g2baYSjVzx9cYWMY3bf1CETfkVMhPCWd2g4L3yGDGEGIdc9O-DQ9-lOHGEGIdVAeBNb5vMkV?ArticleNo=341832&ls=0&CategoryName=&SpecialShopName=


RE: Waffenschrank? - Catja - 20.04.2010 10:05

N�. Bl�derweise steht da wirklich brettlbreit "Waffenschrank" auf der Rechnung.


RE: Waffenschrank? - Clematis - 20.04.2010 10:13

Er hat vorher dann keinen Waffenschrank gebraucht, wenn er alleine bzw nur Waffenbesitzkarteninhaber in dem Haus gewohnt haben.
Dann ist das Haus Aufbewahrungsort genug, da ja kein Unberechtigter Zugang zur Waffe hat.

Wenn er eben jetzt vermietet, braucht er einen Waffenschrank.....


RE: Waffenschrank? - showbee - 20.04.2010 10:38

@clematis, dieser Kausalzusammenhang zwischen Aufwand und Eink�nften gen�gt nicht. Genauso k�nnte man dann den Erwerb von Lebensmitteln (ungeachtet � 12) als WK ansetzen, weil nur nach dem Fr�hst�ck die M�glichkeit bestand mit dem Rad zum Schreibwarenhandel zu fahren um dort ein Mietvertragsformular zu erwerben...

Erforderlich bei nur mittelbarer Verursachung (will vermieten), das unmittelbare Verursachung (hat Waffe als Hobby) nur von untergeordneter Bedeutung ist.


RE: Waffenschrank? - Catja - 20.04.2010 10:45

Ist das Haus auch Aufbewahrungsort genurg, wenn die Ehefrau mit drin lebt, die keinen Waffenscheion/Waffenbesitzkarte hat?