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Wertpapierhandel / Werbungskosten - Taxman - 21.05.2010 11:39 Hallo zusammen, Ich hab einen Mandanten der sich als Daytrader probiert und wo es zur Zeit wohl ganz gut laufen soll. Hierzu zahlt er wohl an einen Software-Fiffi Entgelte für die Entwicklung und Aktualisierung von Trader-Software. Gewerblichen Wertpapierhandel hab ich schon ausgeschlossen, da es da ja genug BFH-Urteile gibt, die die Latte zur Gewerblichkeit (insbes. Einschlägigkeit des KWG) sehr hoch legen. Also bleiben nur Einkünfte aus Kapitalvermögen. Hier ist aber der abzug der tatsächlichen Werbungskosten ausgeschlossen. Weiss jemand schon von einem anhängigen Verfahren hierzu? Verfassungsrechtliche Bedenken hatte Englisch in StuW 2007, 221 - 240 geäußert. Hat jemand auf diesen Aufsatz zugriff und könnte ihn mir zukommen lassen? Vielen dank bereits im Voraus Taxman RE: Wertpapierhandel / Werbungskosten - zaunkönig - 21.05.2010 14:04 Hallo, hätte er die Uni nicht gewechselt hätte ich es einstellen können. Falls es für die Recherche von Interesse ist: bis 31.03.2010 an der Uni Augsburg Ab 01.04.2010 an der Uni Münster Teilweise besteht die Möglichkeit über die EDV der Universität an die Daten und Aufsätze der Dozenten und Professoren heranzukommen. Meine persönliche Erfahrung ist die, dass man mit den Verfassern auch ganz gut mailen oder telefonieren kann und so an Unterlagen herankommt. RE: Wertpapierhandel / Werbungskosten - showbee - 21.05.2010 14:06 Jaja, die Keule der Verfassungswidrigkeit... Ich guck mal zu Hause nach, ggf hab ich den Aufsatz daheim. RE: Wertpapierhandel / Werbungskosten - showbee - 22.05.2010 08:33 Aufsatz per Email! RE: Wertpapierhandel / Werbungskosten - Taxman - 22.05.2010 08:48 auch auf diesem weg: Vielen Dank RE: Wertpapierhandel / Werbungskosten - Taxman - 27.05.2010 14:49 Und schon wieder KAP, langsam bekomm ich hier noch graue Haare ... Stpfl gewährt GmbH, an der er zu 50% beteiligt ist, ein fremdfinanziertes eigenkapitalersetzendes Darlehen. Gewinnausschüttungen oder dergleichen gab es nicht. Die Fremdkapitalzinsen setzen wir als Werbungskosten/"negative Einnahmen" unter Beachtung des TEV an (§ 32d II Nr. 3, § 32d II 2 EStG). Doch nun die große "Preisfrage"; wo trage ich das im Formular ein? Unsere bisherige Lösung: KAP Zeile 22 mit 60% der tatsächlichen Aufwendungen Gibt es gegenteilige Meinungen dazu? Danke euch ![]() RE: Wertpapierhandel / Werbungskosten - Kiharu - 31.05.2010 15:39 Um mal wieder zum Ausgangsproblem zurückzukommen Zitat:Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. 28.5.2010, Pressemitteilung RE: Wertpapierhandel / Werbungskosten - Taxman - 31.05.2010 16:22 Super, Danke! ![]() |