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Verlustvortag § 10 d EStG - Druckversion

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Verlustvortag § 10 d EStG - Bogo - 21.12.2010 23:32

Ist es möglich einen Verlust auf mehrere Jahre betragsunabhängig zu verteilen?


RE: Verlustvortag § 10 d EStG - meyer - 21.12.2010 23:35

Nein. Der Vortrag ist zwingend im Folge-VZ bis zur maximal möglichen Höhe vorzunehmen.

Nur ein möglicher Verlustrücktrag aus dem Verlustentstehungsjahr in das Vorjahr kann der Höhe nach auf Antrag (ggf. bis auf 0) begrenzt werden.

Mit anderen Worten: Die Höhe eines Verlustrücktrags kann man sich aussuchen, sonst nichts (mit ein paar Gestaltungsmöglichkeiten z. B. bei getrennter Veranlagung von Ehegatten).


RE: Verlustvortag § 10 d EStG - showbee - 21.12.2010 23:44

Wer ist eigentlich Bogo?


RE: Verlustvortag § 10 d EStG - Opa - 22.12.2010 12:19

Gute Frage.


RE: Verlustvortag § 10 d EStG - showbee - 22.12.2010 22:04

Ich dachte Mods müssen freischalten... Das sieht mir doch nach einem Laien aus... Oder?


RE: Verlustvortag § 10 d EStG - Taxman - 23.12.2010 09:03

hab ich bis jetzt auch so verstanden, oder betraf das nur den internen bereich?