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Organschaft - zaunkönig - 23.09.2011 00:05 Hallo, mal eine Frage zur Anwendung der Vorschriften f�r eine umsatzsteuerliche Organschaft Unstrittig liegen zu Beginn des Veranlagungszeitraums die Voraussetzungen f�r eine umsatzsteuerliche Organschaft vor. W�hrend des Veranlagungszeitraums wird die Organschaft durch entsprechende Beteiligungsverk�ufe aufgehoben. Welche Regelungsvorschrift ist f�r die Umsatzsteuererkl�rung dieses Veranlagungszeitraums anzuwenden? RE: Organschaft - phönix - 23.09.2011 10:24 Reiss: USTR, Rz 122 zu � 2 Die Beendigung der Organschaft tritt ebenfalls von Gesetzes wegen mit dem Wegfall schon einer der Eingliederungsvoraussetzungen ein. Dies kann die finanzielle Eingliederung betreffen, so bei Ver�u�erung der diese vermittelnden Beteiligung,[1] nicht aber bei �bertragung lediglich an einen Treuh�nder,[2] aber auch die wirtschaftliche Eingliederung,[3] etwa bei Beendigung der sachlichen Verflechtung durch Beendigung der Verpachtung wesentlichen Anlageverm�gens in den F�llen einer Organschaft bei Betriebsaufspaltung, oder h�ufig auch durch das Entfallen der organisatorischen Eingliederung. RE: Organschaft - zaunkönig - 23.09.2011 13:40 Hallo Soweit ist das schon klar. Die USt ist eine Jahressteuer. Erkl�rungen sind j�hrlich abzugeben. Nur was w�re zu melden? Veranlagungsjahr = Organschaft Veranlagungsjahr = keine Organschaft und jeder f�r sich selbst zeitliche Aufteilung = Organsschaft von bis sowie jeder f�r sich von bis RE: Organschaft - showbee - 23.09.2011 18:50 Jahressteuer ja, aber nicht Entstehung der Steuer am Ablauf d.J. Zitat:Ums�tze, die von der Organgesellschaft (noch) vor Beendigung der Organschaft ausgef�hrt worden sind, sind stets dem Organtr�ger zuzurechnen und von diesem zu versteuern. Ums�tze, die von der Organgesellschaft nach Beendigung der Organschaft ausgef�hrt worden sind, sind dagegen grunds�tzlich von der Organgesellschaft zu versteuern (OFD Hannover v. 3.�7. 2002, DStR 02, 1763 = UR 03, 40). RE: Organschaft - ecro - 23.09.2011 18:52 Danke. Diesen Faden habe ich mit gesteigertem Interesse verfolgt und nun auch f�r einen meiner F�lle Klarheit gewonnen. RE: Organschaft - zaunkönig - 23.09.2011 23:04 Hallo, Danke Dir. Die OFD-Verf�gung ist mir das fehlende Argumentationsglied. Der Fall, der mir hier zugetragen ist, ist sogar noch viel sch�ner...... Eine der Organgesellschaften wird �ber eine zwischenzeitliche Anteilsver�u�erung an einen Fremden dann selbst zum Organtr�ger und der ehemalige Organtr�ger ist schlie�lich Organgesellschaft. Eigentlich wollten die aus der Organschaft heraus, und haben schlie�lich eine neue Organschaft geschaffen. Und weil jede der jeweiligen Unternehmen von einem anderen Berater betreut wurde, nat�rlich keiner �ber irgend etwas wirklich informiert wurde, stehen nun alle da und staunen. Und weil der BFH in diesem Jahr sein tolles Urteil �ber mittelbare und unmittelbare Beteiligung gef�llt hat, k�nnen die nach diesem verqueren und chaotischen Veranlagungsjahr 2010 im laufenden Veranlagungsjahr den t�rkischen Bazar aufmachen und sich aussuchen was sie nun haben wollen. Und das Unternehmen, wo es sich hinsichtlich des Vorsteuerabzugs wirklich gelohnt h�tte in der Organschaft eingebunden zu sein, dass ist nat�rlich nie in der Organschaft eingebunden gewesen. Und so macht man dann mal kurz 1,5 Mio platt. |