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Zinsbeginn bei Auflösung IAB - tosch - 28.09.2011 15:36 Das FG Niedersachsen hat entschieden, dass die Aufgabe der Investitionsabsicht ein rückwirkendes Ereignis ist. Der Zinslauf beginnt deshalb nicht 15 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem der IAB gebildet wurde, sondern nach Ablauf des Jahres, in dem die Investitionsabsicht aufgegeben wurde: http://www.finanzgericht.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=13539&article_id=97133&_psmand=53 NZB ist eingelegt. BFH-Az.: IV B 87/11 RE: Zinsbeginn bei Auflösung IAB - ecro - 29.09.2011 07:13 Ah, das mit der NZB wusste ich noch gar nicht. Aber ich hab mich schon mal gefragt, ob mal in diesem Fall nicht gradezu zur Bildung eines IAB zu raten gezwungen ist.... |