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Unterstützung bed. Pers./EK Mind. um SV - Opa - 09.02.2012 22:14 Unterst�tzte Person hat einen geringen BAL wovon nat�rlich SV-Beitr�ge einbehalten worden sind. Diese SV Beitr�ge d�rfen ja nun die eigenen EK u. Bez�ge nicht mehr mindern. Kennt jemand gegen diese Regelung ab 2010 ein Verfahren? RE: Unterstützung bed. Pers./EK Mind. um SV - Dragon - 10.02.2012 09:40 Sorry - aber warum dürfen die SV-Beiträge die eigenen Einkünfte und BEzüge der unterstützten Person nicht mehr mindern? Irgendwie ist da was an mir vorbeigegangen. RE: Unterstützung bed. Pers./EK Mind. um SV - Opa - 10.02.2012 10:13 Zitat:Für die Ermittlung der nach § 33a Abs. 1 EStG maximal abziehbaren Unterhaltsaufwendungen sind die verfügbaren Nettoeinkommen des Unterhaltsleistenden und der unterhaltenen Person(en) zusammenzurechnen und dann nach Kopfteilen auf diese Personen zu verteilen. Das folgt aus TZ 12 des BMF-Schreibens vom 7. Juni 2010 betreffend „Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Absatz 1 EStG als außergewöhnliche Belastung“. Nach TZ 10 des BMF-Schreibens sind bei der Ermittlung des „verfügbaren Nettoeinkommens“ unvermeidbare Versicherungsbeiträge abzuziehen. Das sind gesetzliche Sozialabgaben bei Arbeitnehmern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei Rentnern sowie für alle Übrigen (ab Veranlagungszeitraum 2010) Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung. RE: Unterstützung bed. Pers./EK Mind. um SV - Opa - 13.02.2012 10:14 Schade. Keinem etwas bekannt? Hab aber auch selber nichts gefunden. RE: Unterstützung bed. Pers./EK Mind. um SV - zaunkönig - 14.02.2012 09:15 Hallo, Sorry, bei mir auch nichts zu finden. Allerdings mit 2010 als Erstjahr muss auch noch nicht zwangsläufig etwas anhängig sein. Persönlich sehe ich auch nicht große Aussicht auf Erfolg, da mit der Regelung ja ein Doppelabzug vermieden werden soll. Denn durch die Berücksichtigung der Basisabsicherung ist ja in die Höchstbeträge mit eingearbeitet worden. |