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Zustellung im Ausland - frankts - 17.02.2012 09:43 Für Verwaltungsakte, die mittels einfachem Brief im Ausland zugestellt werden, gilt die Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr.3 AO. Wie ist das aber bei Zustellung von "Nicht-"Verwaltungsakten (z.B. Mahnungen, Ankündigungen der Vollstreckung)? Wird die Post schneller befördert? Irgendwie kann ich den Gedankengang nicht nach vollziehen. Das Finanzamt meint auch nur, das sei eben so. Grübel!!!!! frankts RE: Zustellung im Ausland - Catja - 17.02.2012 10:38 Sag denen mal, sie mögen bitte in § 9 Abs. 3 VwZG kucken. Ich lese da was von a) "Dokument" (also eben alles, - auch Nicht-VAs) und b) Zugangsfiktion 7 Tage (wie üblich durch den Empfänger per Nachweis wiederlegbar). Gruß, die Catja RE: Zustellung im Ausland - frankts - 17.02.2012 11:08 Okay, das FA spart* Porto und steckt einen Bescheid und eine Mahnung in Kuvert. Der Besscheid ist also in einem Monat da und die Mahnung in 7 Tagen. Hoch lebe .. wer eigentlich? frankts * reine Fiktion - das FA spart nie! RE: Zustellung im Ausland - Catja - 17.02.2012 11:13 Das ist ja ein feines Dilemma.... Sind die Dinger denn wirklich zugegangen? Ich habe im Ausland da immer so meine Zustellungsprobleme. Rückschein? Wenn "ja": sch.........ade. RE: Zustellung im Ausland - frankts - 17.02.2012 11:21 Nein, ich versuche nur einem Mandante klar zu machen, dass der Bescheid 4 Wochen zur Zustellung (reine Fiktion) gebraucht hat und dass die Mahnung angeblich nach 7 Tagen da ist. So ganz versteht er das nicht. frankts P.s. Mittlerweile hat sich die Mahnung erledigt, da eine VT-Sperre auf Grund der vor einigen Wochen gestellten Anträge (AdV bzw. techn. Stundung) auf meine Intervention hin gesetzt wurde. Diese Sperre vergessen die lieben Bearbeiter immer wieder und wir dürfen den Ärger der Mandanten ausbaden (grummel, grummel) frankts RE: Zustellung im Ausland - Stadtkatze - 17.02.2012 11:42 Natürlich sparen wir - koste es was es wolle! Wieso werden Bescheid und Mahnung in einen Umschlag gesteckt? Das heißt ja, der Bescheid lag im Finanzamt und hat auf die Mahnung gewartet???? Wieso kann denn schon ein Einspruch vorliegen. Und warum wird eine VT-Sperre gesetzt, nachdem die Mahnung erstellt ist???? (Diese Sperre soll doch gerade die Mahnung verhindern!) Fragen über Fragen.... und warscheinlich keine Antworten. RE: Zustellung im Ausland - frankts - 17.02.2012 11:51 Stadtkatze schrieb:Natürlich sparen wir - koste es was es wolle![/color] Ich hoffe, ich habe es jetzt verdeutlichen können Gruß frankts RE: Zustellung im Ausland - Eisvogel - 17.02.2012 11:55 frankts schrieb:mittels einfachem Brief im Ausland zugestellt werdennur mal als Hinweis: Ihr bringt hier die Zustellung mit der einfachen Bekanntgabe durcheinander. Die Übersendung per einfachem Brief ist gerade keine Zustellung. Zustellungen sind in §§3ff. VwZG abschließend geregelt. |