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VHS = staatl. Ersatzschule - Druckversion

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VHS = staatl. Ersatzschule - Opa - 22.02.2012 16:21

Kind (18) macht �ber die VHS den Realabschluss nach. Jetzt behaupten die Eltern und auch die VHS, da� die Kosten daf�r (1.500,-) als Schulgeld (SA bei Eltern) absetzbar w�re. Seit wann ist eine VHS eine staatl. Ersatzschule? Auf den eigenen Seiten kann ich dazu nix finden.

Als Alternative f�llt mir nur ein, die Kosten als WK zu deklarieren und zumindest einen Verlustvortrag zu erreichen (beim Kind).

Sonst jemand Ideen?


RE: VHS = staatl. Ersatzschule - Eisvogel - 22.02.2012 16:55

Opa schrieb:Seit wann ist eine VHS eine staatl. Ersatzschule?
Hallo,
das Gesetz ist doch 2008 dahingehend ge�ndert worden, dass es keine Ersatz- oder Erg�nzungsschule mehr sein muss. Es muss nur ein anerkannter Abschluss angestrebt werden. Von daher sollte das doch gehen.


RE: VHS = staatl. Ersatzschule - Uwe - 22.02.2012 19:29

Hallo,

die Kosten f�r die Erlangung der Mittleren Reife k�nnen als Sonderausgabe beim Kind angesetzt werden - nicht bei den Eltern. Die Eltern erhalten den Erziehungsfreibetrag, mit dem die Kosten abgedeckt werden. Weitere zus�tzlich ansetzbare Kosten bei den Eltern w�ren noch der Ausbildungsfreibetrag, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Fazit: die Eltern k�nnen die Kosten nicht ansetzen, das Kind nur als Sonderausgabe ...

Gruss
Uwe


RE: VHS = staatl. Ersatzschule - Opa - 22.02.2012 19:44

Zitat:Sonderausgabe beim Kind
Das bringt ja nix. Mir gehts um die Ber�cksichtigung als "Schulgeld". Ausb.-FB ist auch nicht.


RE: VHS = staatl. Ersatzschule - showbee - 22.02.2012 19:45

Mangelt es bei der VHS nicht auch an freier Tr�gerschaft bzw. �berwiegend privater Finanzierung? Sollte SoA des Kindes sein, Realschulabschluss als vorweggenommene WK halte ich f�r sportlich ...


RE: VHS = staatl. Ersatzschule - fliederus2 - 22.02.2012 20:36

Nun im � 10 (1) Nr. 9 Satz 3 steht doch:

Zitat:3Der Besuch einer anderen Einrichtung, die auf einen Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss im Sinne des Satzes 2 ordnungsgem�� vorbereitet, steht einem Schulbesuch im Sinne des Satzes 1 gleich.

Von daher seh ich da grad kein Problem das als "Schulgeld" geltend zu machen.


RE: VHS = staatl. Ersatzschule - Stadtkatze - 22.02.2012 20:46

fliederus2 schrieb:Nun im � 10 (1) Nr. 9 Satz 3 steht doch:

Zitat:3Der Besuch einer anderen Einrichtung, die auf einen Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss im Sinne des Satzes 2 ordnungsgem�� vorbereitet, steht einem Schulbesuch im Sinne des Satzes 1 gleich.

Von daher seh ich da grad kein Problem das als "Schulgeld" geltend zu machen.

Genau das wollte ich auch vor dem Seitenladefehler auch sagen! Ich h�tte mit dem Abzug bei den Eltern kein Problem.


RE: VHS = staatl. Ersatzschule - Opa - 22.02.2012 20:52

Na dann mach ich es so. Durch die "30%" hat es leider nur ca. 130,- Auswirkung.

Zitat:Realschulabschluss als vorweggenommene WK halte ich f�r sportlich ...
Big Grin K�nnte hier jedoch besser sein, als die 130,-.


RE: VHS = staatl. Ersatzschule - Stadtkatze - 22.02.2012 21:05

Den Werbungskostenabzug beim Kind w�rde ich allerdings nicht zulassen, denn bei einem Realschulabschluss handelt es sich nicht um eine Berufsausbildung. Es wird ein "normaler" Schulabschluss erlangt. Die Aufwendungen fallen insoweit unter das Abzugsverbot i. S. d. � 12 Nr. 1 EStG (s. BMF, 22.09.2010, Pkt. 2.1, Rz 7).


RE: VHS = staatl. Ersatzschule - zaunkönig - 23.02.2012 09:44

Hallo,

Warum nicht als vorweggenommene WK?

Wenn mich nicht alles t�uscht, ist doch der Abschluss der Klasse 9 der einfachste Schulabschluss, den man erreichen kann.
Realschulabschluss als Ausbildungsvoraussetzung f�r die M�glichkeit der Aufnahme einer Ausbildung oder als Voraussetzung f�r ein weiterf�hrendes Studium bzw. den beruflichen Fortgang im gehobenen Dienst........

Schlie�lich ist ja schon ein anerkannter Schulabschluss vorhanden.

(Oder hat sich das inzwischen auch schon wieder erledigt?)