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Willk�rliche K�rzung um 30% f�r Reise? - Druckversion

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Willk�rliche K�rzung um 30% f�r Reise? - ulrike - 30.09.2007 13:08

Hallo,

das erste Mal habe ich von einem neuen Finanzamt f�r mich ( M�nchen) eine K�rzung von Aufwendungen f�r Eltern im Ausland bekommen: 30% der per Bankabhebung nachgewiesenen Zahlung kurz vor Reiseantritt, obwohl die ausl�ndische Stelle, die erforderlich ist, um die Bed�rftigkeit der Eltern zu bescheinigen den vollen Betrag angegeben hat! Nochmal klarer: 2.500,-- abz. 1.890,-- f�r beide Eltern a�s j�hrliche Unterhaltsleistung!
Werde dagege nat�rlich vorgehen, zumal FA keine Rechtsgrundlage benannt hat!

Hat jemand von Euch damit Erfahrung? Ich selber habe viele F�lle auch bei verschiedenen FA`s, aber so einen Abzug habe ich noch nie gehabt!

Bin gespannt - Gr��e Ulrike


RE: Willk�rliche K�rzung um 30% f�r Reise? - Clematis - 30.09.2007 15:15

Wie wird die K�rzung denn begr�ndet?


RE: Willk�rliche K�rzung um 30% f�r Reise? - ulrike - 30.09.2007 15:58

ich dachte, Du bist schon im Urlaub!

Daher schnell: "... weil ein Eigenbedarf f�r die unterst�tzende Person abzuziehen ist - Aufwendungen f�r die Reise". Einfach so, ohne jegliche R�ckfrage oder gar �!

Gr��e Ulrike


RE: Willk�rliche K�rzung um 30% f�r Reise? - Clematis - 30.09.2007 17:51

Ich bin schon wieder zur�ck...

Der Urlaubs-Thread ist nicht mehr der j�ngste...

Ich w�rde Einspruch einlegen und mir die Fundstelle nennen lassen!


RE: Willk�rliche K�rzung um 30% f�r Reise? - WaLiLei - 03.10.2007 13:29

Ich kann aus eigener Erfahrung dazu sagen, dass ich jedes Jahr Geld f�r meine Eltern als Unterhalt ins Ausland mitnehme und noch nie wurden diese Aufwendungen um 30% gek�rzt. Das h�re ich zum ersten Mal. Mich w�rde mal die Begr�ndung des FA interessieren, wenn es zur Einspruchsentscheidung kommt.


RE: Willk�rliche K�rzung um 30% f�r Reise? - ulrike - 03.10.2007 16:34

ich habe Einspruch eingelegt, mal abwarten und dann werde ich berichten!


RE: Willk�rliche K�rzung um 30% f�r Reise? - ulrike - 30.10.2007 11:06

ich m�chte berichten, wie es weiter ging:
nach Einspruch kam ein langes Schreiben, man sollte nachweisen, wie lange Aufenthalt ( Flugticket?), wie Reise finanziert, ob andere Barmittel nachweislich abgehoben usw.

Ich habe dann die Reisedauer angegeben und hingewiesen auf telefonische R�cksprache k�nnten Kopien vom Reisepass mit Ein- und Ausreise vorgelegt werden, denn das Ticket gibt es nicht mehr.
Au�erdem habe mein Mandant bei seinen Eltern gewohnt und ein Betrag von 250,-- reiche mehr als genug f�r diese Zeit f�r seinen Unterhalt, denn in diesem Land w�rden ja auch nur f�r ein ganzes Jahr 1/4 von 7.680,-- = 1.920,-- f�r den Lebensunterhalt eines Elternteils anerkannt werden!

Heute kam der berichtigte Bescheid - Unterhalt voll anerkannt!

Geht doch!
Gut, dass der Mandant bereits wieder umgezogen ist und im n�chsten Jahr ein anderes FA zust�ndig sein wird!

Viele Gr��e
Ulrike