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§ 7g EStG nF/4 Abs. 4a EStG Änderung Folgebescheide - Cloud - 09.01.2013 08:50 Hallo, Einzelunternehmer, Bilanzierer. Hatte in all den Jahren nie einen Verlust, aber aufgrund von Überentnahmen war bzw. ist eine Berechnung nach § 4 Abs. 4a EStG erforderlich. 2007 Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 4a EStG in 2007 wurde der IAB nach § 7g Abs. 1 berücksichtigt. Gewinn nach § 4 Abs. 4a EStG und § 4 Abs. 1 sind identisch. Nach der Berechnung waren ca. 3 TEUR nicht abziehbare Schuldzinsen. 2010 Nun wurde die Investition nicht durchgeführt, so dass der IAB in 2007 nach §7g Abs. 3 rückgängig gemacht wurde. Der Gewinn wurde entsprechend erhöht. Die neue Berechnung nach § 4 Abs. 4a ohne IAB führt nun zu nicht abziehbare Schuldzinsen i.H.v. 1 TEUR. Korrektur nach § 177 AO? Wie ändert man aber jetzt 2008 und 2009? Immerhin hat sich der Vortrag der Überentnahmen aufgrund der Auflösung des IAB geändert...oder wie läuft das ganze eigentlich ab?? Grüße RE: § 7g EStG nF/4 Abs. 4a EStG Änderung Folgebescheide - blind**** - 09.01.2013 10:59 Vielleicht hilft das weiter: BFH X R 44/04 vom 06.08.2004 (Haufe 1519035) Zitat daraus: Zitat:Der in § 4 Abs. 4a EStG verwendete Gewinnbegriff ist mangels einer dortigen besonderen Bestimmung i. S. des allgemeinen Gewinnbegriffs in § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG auszulegen. Gewinnmindernde Rücklagen und Abschreibungen sind für Zwecke der Feststellung einer Überentnahme dem steuerlichen Gewinn ebenso wenig hinzuzurechnen wie Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten und Wertberichtigungen. Für diese Auslegung sprechen der Wortlaut der Bestimmung sowie der Sinn und Zweck des § 4 Abs. 4a EStG. RE: § 7g EStG nF/4 Abs. 4a EStG Änderung Folgebescheide - Cloud - 09.01.2013 11:22 Danke blindworm, aber das deckt sich doch mit dem was ich geschrieben habe? Es geht mir halt darum, dass aufgrund der Korrektur nach §7 (3) nur der Gewinn erhöht wird aber nicht der Saldo der Überentnahmen, der für die Folgejahre (hier 2008 ff.) für die Berechnung nach § 4 Abs. 4a herangezogen wird. Der IAB wirkt in dem Fall "überentnahmeerhöhend", dies musst doch aber irgendwie wieder zu korrigieren sein? RE: § 7g EStG nF/4 Abs. 4a EStG Änderung Folgebescheide - blind**** - 09.01.2013 11:44 Zitat:dass aufgrund der Korrektur nach §7 (3) nur der Gewinn erhöht wird aber nicht der Saldo der Überentnahmen Wenn sich der Gewinn erhöht, dann gehen die Überentnahmen doch runter oder ? RE: § 7g EStG nF/4 Abs. 4a EStG Änderung Folgebescheide - Cloud - 09.01.2013 13:06 ja wieso? Darum ja die Frage... Der Gewinn erhöht sich, Saldo der Überentnahmen verringert sich. Für 2008 ff. wurden die nicht abziehbaren Schuldzinsen aber noch auf Grundlage inkl. IAB gerechnet. Somit ist der Saldo der Überentnahmen zu hoch....die nicht abziehbaren Schuldzinsen nach §4(4a) müssen für 2008 ff. berichtigt werden. RE: § 7g EStG nF/4 Abs. 4a EStG Änderung Folgebescheide - blind**** - 09.01.2013 16:24 Lt. L. Schmidt § 4 Tz. 525 steht folgendes: Zitat:...steuerfreie Gewinne sind ebenso in die Berechnung einzubeziehen wie....steuerfreie Rücklagen (...gewinnmindernd und überentnahmeerhöhend wie bei BA-Abzug nach ... § 7g EStG..;gewinnerhöhend bei Auflösung wie bei BE-Ansatz...) Somit wird rückwirkend auch § 4 Abs. 4a entsprechend geändert. Daher dann als Folgewirkung auch Änderung der nachfolgenden Jahre. RE: § 7g EStG nF/4 Abs. 4a EStG Änderung Folgebescheide - Cloud - 09.01.2013 19:02 Hallo blindworm, das vom Schmidt hab ich auch gelesen. Das die Folgejahre geändert werden (können), steht da aber nicht. Mir persönlich fehlt einfach eine Korrekturvorschrift der die Folgejahre "öffnet"....oder denk ich da zu kompliziert? Ist es wirklich ausreichend ein formloses Schreiben an das Finanzamt zu senden, dass die doch bitte 2008 und Folgejahre ändern, weil sich aufgrund der Auflösung des IAB die Überentnahmen im Vorjahr verringert haben? Die Bescheide sind nicht unter VdN...also wie kann ich eine Berichtigung bzw. Änderung bewirken? RE: § 7g EStG nF/4 Abs. 4a EStG Änderung Folgebescheide - blind**** - 09.01.2013 21:11 Liegt hier nicht eigentlich § 174 AO -> rückwirkendes Ereignis vor ? RE: § 7g EStG nF/4 Abs. 4a EStG Änderung Folgebescheide - Cloud - 10.01.2013 11:29 Hallo, du meinst 175 AO? Das ist derzeit beim BFH anhängig, ob die Aufgabe der Investitionsabsicht ein rückwirkendes Ereignis ist... RE: § 7g EStG nF/4 Abs. 4a EStG Änderung Folgebescheide - blind**** - 10.01.2013 11:46 Zitat:du meinst 175 AO? Ja. War ein Versehen. |