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Bescheidkontrolle - Clematis - 29.05.2007 13:54

Wie handhabt Ihr das? Wer macht das?
Bekommt Ihr die Bescheide noch in Papierform?
Gibts irgendwelche "Pr�froutinen"?


RE: Bescheidkontrolle - Vorwitzig - 29.05.2007 16:11

Ich bekomme alle Bescheide noch in Papierform. Ich drucke auch alles, was in elektronischer Form rausgeht noch aus.

Ich weiss, ganz altmodisch....

Was stellst Du Dir unter Pr�froutinen vor?


RE: Bescheidkontrolle - Hans-Christian - 29.05.2007 16:47

Clematis schrieb:Wie handhabt Ihr das? Wer macht das?
Bekommt Ihr die Bescheide noch in Papierform?
Gibts irgendwelche "Pr�froutinen"?

Die elektronische Bescheid�bertragung lohnt noch nicht, da erstens diese �bertragung nicht rechtsverbindlich sein soll und zweitens ein entsprechendes Programm (Steuerprogramm) dann die Pr�fung auch exakt vornehmen m��te.

Also warte ich auf den Bescheid und schau auf das Ergebnis.


RE: Bescheidkontrolle - Clematis - 29.05.2007 17:15

Vorwitzig schrieb:Was stellst Du Dir unter Pr�froutinen vor?

Sowas:

Code:
Arbeitsanweisung Bescheidkontrolle



Bescheid kontrollieren:

a.  Stimmt das zu versteuernde Einkommen �berein?
b. Stimmen die Erl�uterungen zur Berechnung der Kirchensteuer mit unserer Berechnung �berein?
c.  Stimmen festzusetzende ESt lt Abrechnung und lt. Bescheid �berein
d. Stimmen �Steuerabzug vom Lohn�, �Zinsabschlag�, �Kapitalertragsteuer�, �bereits getilgt� und Soli lt Abrechnung und lt. Bescheid �berein?
e. Ist der Bescheid nicht nach � 164 AO vorl�ufig?
f. Sind in den �Erl�uterungen� keine Hinweise oder Anweisungen enthalten, die f�r die Folgejahre wichtig sind?

Wenn alle Fragen mit JA beantwortet  Bescheid stimmt�

Wenn nur Fragen a. mit NEIN beantwortet:

Weichen Bescheid und Berechnung nur in folgenden Punkten voneinander ab:

- Kirchensteuer
-  Spenden, wenn bei Spenden der pauschale Betrag in der Erkl�rung angesetzt wurde (100 �)

 Bescheid stimmt!

Wenn eine der anderen Fragen mit NEIN beantwortet:

1.  Feststellen, wo die Abweichungen liegen. z.B. Eink�nfte V+V, oder GSE, Abweichungen notieren und Bescheid und Akte dem Bearbeiter der Steuererkl�rung bringen.
2.  Feststellen, warum nach � 164 AO vorl�ufig, (siehe Erl�uterungen), und f�r Nachkontrolleur notieren.
3.  Notieren, ob Erl�uterungen au�er Standardtext vorhanden!

Wenn Frage f. mit NEIN beantwortet:
Bitte markieren und Hinweis darauf auf Akteninnendeckel kleben!


Die �berpr�fung macht DATEV, und ich erhalte dann eine Spalte mait den Abweichungen.
Bei reinen ESt-Mandanten erhalte ich zum gr�ssten Teil nur noch die elektronischen Bescheide, bei allen anderen beides.


RE: Bescheidkontrolle - Vorwitzig - 29.05.2007 18:20

Was es doch alles gibt Big Grin

Also ich pr�fe das immer noch per Hand und vergleiche ganz einfach die Zahlen im Steuerbescheid mit den von mir errechneten Zahlen. Ergibt sich eine Abweichung, gucke ich, woher sie kommt.

Und am Ende weiss ich, ob der Bescheid richtig ist oder nicht.


RE: Bescheidkontrolle - ecro - 29.05.2007 20:32

Bei uns gibt es das alles nat�rlich auch. Elektronische Steuererkl�rungen und elektronische Bescheide - man kann sie sch�n abgleichen.

Bl�derweise sind elektronische Bescheide tats�chlich keine "Bescheide", das haben wir in einer B�robesprechung gr�ndlich herausgearbeitet[1][2]. Also m�ssen wir (vorerst) noch auf die papiernen Bescheide warten.

Und bei einer Aktion ist mir was aufgefallen: Umsatzsteuerbescheid eines Luftfahrtunternehmens. Kommt elektronisch, ich pr�fe... aha: Anwendung des � 26(3) UStG vergessen.

Einspruch --> raus.

Einen Tag sp�ter war der Papierbescheid da. Alles richtig.

Da stand ich aber da mit offenem Haar!

Clemaits schrieb:Code:
Arbeitsanweisung Bescheidkontrolle

.....
Wenn alle Fragen mit JA beantwortet  Bescheid stimmt!


Habt ihr keine Mustereinspr�che? Rentenbeitr�ge, Rentenbez�ge, Vorwegabzug usw?





[1] Zum Thema B�robesprechung an anderer Stelle.
[2] 87a(4) AO.


RE: Bescheidkontrolle - Clematis - 29.05.2007 21:13

Doch, diese Liste ist eigentlich nur zum verdeutlichen was ich mit Pr�froutinen meinte!


RE: Bescheidkontrolle - ecro - 29.05.2007 22:17

Ach so.

So ein Mustereinspruch birgt aber auch mindestens zwei Gefahren:

1. Er mu� gepflegt werden. (Bei uns meine Aufgabe). Es ist schwer, den �berblick zu behalten - und es ist schwer zu entscheiden, was aufgenommen werden soll.

2. Er stiftet zum Nichtdenken an. Was au�er den Musterverfahren l�uft denn noch so, was auf diesen Mandanten zutreffen k�nnte? Diese Frage stellt sich nicht jeder.


RE: Bescheidkontrolle - Petz - 30.05.2007 13:14

Wobei ich denke, bei der von Clematis ver�ffentlichten Checkliste nur die Punkte d) und e) notwendig sind, die anderen ergeben sich doch von selbst bzw. nicht einspruchsrelevant.

Oder �bersehe ich da was ?


RE: Bescheidkontrolle - ecro - 30.05.2007 17:03

Petz schrieb:Oder �bersehe ich da was ?

Nur eine klitzekleine Kleinigkeit.

d) 164 ist nicht die Vorl�ufigkeit, sondern VdN. Falls die gemeint war, m�chte ich g) hinzuf�gen
g) die Vorl�ufigkeitsvermerke (165) sollten auch mit gepr�ft werden