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Urlaubsanspruch - tosch - 04.04.2013 11:08 Ein Mitarbeiter eines Mandanten nimmt 2 Monate Elternurlaub vom 15.04.-15.05. und 15.06.-15.07. Passt dem Arbeitgeber eigentlich ganz gut, dass AN zwischenzeitlich da ist und aufarbeitet. Aber AN meint, dass Elternurlaub nur bei Inanspruchnahme von vollen Monaten gekürzt werden dürfe, bei ihm also überhaupt nicht. Voller Jahresurlaub, obwohl 2 Monate nicht da? ![]() ![]() Ich habe dazu nur ein Urteil aus 2011 gefunden, das seine Auffassung stützt: http://www.osborneclarke.de/publications/services/arbeitsrecht/update/2011/newsletter-juni-2011/kuerzung-des-urlaubsanspruchs-bei-elternzeit-nur-fuer-volle-kalendermonate.aspx Kennt jemand etwas aktuelleres (gegenteiliges) ? Nach § 16 BEEG kann der AN den Elternurlaub "verlangen". Danach hätte der Arbeitgeber über den Zeitraum wohl nichts mitzureden, oder? RE: Urlaubsanspruch - taxpert - 04.04.2013 13:33 Ich habe mal bei der für uns (beamte wie auch Angestellte) zuständigen Stelle telefoniert. Die sagen, ja geht! Die sagen weiter, ja, keine Kürzung des Jahresurlaubes! taxpert RE: Urlaubsanspruch - tosch - 04.04.2013 13:50 Ich hab´s befürchtet. Danke. Wieder ein Grund mehr, nur noch über 70-jährige einzustellen. ![]() RE: Urlaubsanspruch - showbee - 04.04.2013 22:50 Dabei aber nicht die Großelternzeit nach § 15 Abs. 1a BEEG vergessen ![]() RE: Urlaubsanspruch - tosch - 05.04.2013 00:00 Hahaha, sehr komisch ![]() ![]() ![]() |