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Organschaft / Zerlegung - Druckversion

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Organschaft / Zerlegung - Taxman - 26.04.2013 20:58

Hallo zusammen,

ich hab da ein Problem (oder auch nicht) bei folgender Konstellation:

Ich habe eine Mutter (M), die eine 100%ige Tochter (T) hat. Zwischen M und T ist ein EAV abgeschlossen worden. Deneben hat die T eine 100%ige Enkelin (E). Hier wurde auch ein EAV abgeschlossen, zwischen T und E.

Die Organschaft ist unzweifelhaft. Probleme habe ich nur bei der Zerlegung. Wie und wo zerlege ich den GewSt-Messbetrag? Nur auf der Ebene der M oder auf den Ebenen M und T?

Für Anregungen bin ich dankbar.


RE: Organschaft / Zerlegung - showbee - 26.04.2013 22:08

Es wird auf Ebene des OT zerlegt, zwar gelten die OG als Betriebsstätten, aber es ist ja durchaus möglich, dass auch die jeweiligen OG mehrere BS haben.

Drüen in Blümich, § 2 GewStG Rn. 160 sagt:

Wenn sich der Organkreis über mehrere Gemeinden erstreckt, kommt es zur Zerlegung (§ 28) des beim OT ermittelten GewStAufkommens. Zerlegungsmaßstab sind hierbei die gezahlten Arbeitslöhne der Betriebsstätten (vgl. § 29). Die Höhe der tatsächl. ermittelten Gewerbeerträge von OT und OrganGes sind hingegen irrelevant.


RE: Organschaft / Zerlegung - Taxman - 26.04.2013 23:22

Gilt das auch wenn die T sowohl OG als auch OT ist? Geht das überhaupt? Ich habe da heute echt einen Knoten im Hirn.

Danke showbee, das klingt einleuchtend.


Organschaft / Zerlegung - showbee - 28.04.2013 13:37

Wenn du identische Wj Enden hast, wird erst die Kette hoch zugerechnet und dann ganz oben zerlegt.