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Gesellschafterversammlung 1-Mann-UG - tosch - 05.03.2014 11:07 Ich habe heute zum ersten Mal von einem Finanzamt die Aufforderung bekommen, das "Protokoll der Gesellschafterversammlung über die Feststellung der Bilanz zum 31.12.12" einzureichen. ![]() Was mach ich jetzt? Mein Allein-Gesellschafter hat sich noch nie versammelt. ![]() Er hat zwar seine Beschlüsse stets protokolliert, aber aus § 31 KStG kann ich nur eine Verpflichtung zur Einreichung der Steuererklärungen herauslesen. Gibt das Gesetz irgendwo anders dazu was her? Ich gebe ungern mehr als zwingend nötig heraus. RE: Gesellschafterversammlung 1-Mann-UG - showbee - 05.03.2014 11:44 Eingereicht wird nach § 60 EStDV die Bilanz. Solange diese nicht von der Gesellschafterversammlung festgestellt ist, handelt es sich nur um einen vorläufigen Abschluss. Erst die Feststellung macht aus dem Papier eine Handelsbilanz. RE: Gesellschafterversammlung 1-Mann-UG - tosch - 05.03.2014 12:47 (05.03.2014 11:44)showbee schrieb: Erst die Feststellung macht aus dem Papier eine Handelsbilanz.Mit der Unterschrift stellt der Alleingesellschafter doch die Bilanz fest. Die schriftliche Fassung des Beschlusses ist dann eine Formvorschrift des GmbH-G, die aber die Wirksamkeit der Bilanz nicht berühren dürfte - so lange diese wie hier noch in Papier unterschrieben eingereicht wird. Na, ja, dann reiche ich den Beschluss halt ein. Und ändere das Protokoll ab in: Unter Verzicht auf Formen und Fristen habe ich mich heute zu einer Gesellschafterversammlung einberufen und umgehend versammelt ... ![]() RE: Gesellschafterversammlung 1-Mann-UG - showbee - 05.03.2014 13:29 Klar. An den Zeitpunkt sind eben ggf. Wahlrechtsausübungen (bspw. 6b) oder Bildungen von RSt (Wertaufhellung) geknüpft. Ist da ggf etwas im Busche? RE: Gesellschafterversammlung 1-Mann-UG - tosch - 06.03.2014 15:17 Nix im Busch, ist der einfachste Fall, den es nur geben kann. Danke. |