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Beteiligungsertrag u.a. - Druckversion

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Beteiligungsertrag u.a. - maxell - 10.11.2007 22:51

Bin da gerade (Sa. abend um 21.30.....) mit einem "Problem" �berrannt worden.

Also: GmbH "A" h�lt Anteile an einer AG "B" (ca. 2%)

Die Anteile wurden in 2007 mit Wert 100 an die GmbH (von deren Gesellschaftern) verkauft.

Nun verkauft die B in 2007 die Anteile komplett zum Wert 150 an einen Dritten.

Au�erdem bekam A noch Dividenden von B in 2007.

Ich nehme an, der Ver�u�erungsgewinn sowie die Beteiligungsertr�ge sind bei A ganz normaler lfd. Gewinn mit GewSt, 25% KSt + Soli ?

Zusatzfrage:

Es ist geplant, den Gewinn 2007 der A noch in 2007 (weitestgehend vollst�ndig) auszusch�tten.

Was passiert, wenn die Vorabdividende in 2007 zu hoch ist, also der tats�chliche Gewinn nach Steuern 2007 niedriger ausf�llt als geplant (etwa weil noch ungeplante Kosten anfallen) ?

Danke schonmal!


RE: Beteiligungsertrag u.a. - Buchi - 10.11.2007 23:54

Hallo maxell,

also wenn ich diese Aussage

Zitat:Nun verkauft die B in 2007 die Anteile komplett zum Wert 150 an einen Dritten.

so verstehen kann, dass die GmbH A die Anteile weiterverkauft, pl�diere ich mal f�r den � 8b Abs. 2 und 3 KStG.
Nat�rlich nur, wenn du dich verschrieben hast. Ansonsten verstehe ich den Sachverhalt nicht.

Das w�rde bedeuten, der Ver�u�erungsgewinn ist zu 95% steuerfrei.

Gleiches gilt gem. � 8b Abs. 1 und 5 KStG f�r die Dividenden.

Ich hoffe, ich habe den Sachverhalt nicht falsch verstanden, oder lehne mich nicht zu weit raus.

Gru�
Buchi


RE: Beteiligungsertrag u.a. - maxell - 11.11.2007 01:03

Habe mich tats�chlich verschrieben.

Nat�rlich verkauft die GmbH (A) die Anteile an B in 2007.

Sorry und danke f�r den hinweis!


RE: Beteiligungsertrag u.a. - maxell - 11.11.2007 11:40

Wenn dem so ist (� 8b KStG), wo werden diese Ver�u�erungsgewinne und Divenden dann besteuert?


RE: Beteiligungsertrag u.a. - Buchi - 11.11.2007 11:48

Versteuert wird, durch die Definitivbesteruerung (25% KSt) dann, wenn die AG die Gewinne erwirtschaftet hat.

Dann (nochmal) h�lftig bei Aussch�ttung an eine nat�rliche Person (bzw. Nicht-K�rperschaft).

Die Steuerfreiheit bei Aussch�ttungen zwischen K�rperschaften ist Ausfluss des �bergangs vom Anrechnungsverfahren zum Halbeink�nfteverfahren, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Auch wenn das durch die 95-Prozentige Steuerbefreiung nicht immer gew�hrleistet ist (Stichwort mehrst�ckige Beteiligungsverh�ltnisse).

Gru�
Buchi


RE: Beteiligungsertrag u.a. - towel day - 11.11.2007 12:44

maxell schrieb:Die Anteile wurden in 2007 mit Wert 100 an die GmbH (von deren Gesellschaftern) verkauft.
Hier w�rde ich mal �berlegen, ob nicht eine verdeckte Einlage der Gesellschafter in die GmbH vorliegt? Dann h�tten die (soweit >1% beteiligt) einen Ver�u�erungsgewinn nach � 17 I 2 EStG zu versteuern.

Bei einer 50%igen Wertsteigerung innerhalb so kurzer Zeit liegt dieser Gedanke m.E. zumindest nahe.Wink

Ansonsten stimme ich Buchi zu.


RE: Beteiligungsertrag u.a. - maxell - 11.11.2007 14:59

Jetzt mal davon ausgegangen, dass Einkaufspreis (100) und Verkaufspreis (150) korrekt sind (...es k�nnten ja PORSCHE oder VAG Aktien sein.....)

- wer versteuert den Gewinn (50) ?

Auf Ebene der GmbH unterliegt der der GewSt, dann bei den Anteilseignern von A nach dem Halbeink�nfteverfahren der ESt......dann "fehlt" doch was.......??

Ich sitz auf dem Schlauch.


RE: Beteiligungsertrag u.a. - Buchi - 11.11.2007 15:37

Ich gehe mal davon aus, dass der Mehrwert des Anteils an der B-AG aufgrund eines h�heren Unternehmenswertes und somit aus erwitschafteten Gewinnen resultiert.

Angenommen die B-AG hat Gewinne i. H. v. 2.500 (50 / 0,02) erwirtschaftet. Dann ist der Anteil der A-GmbH jetzt 50 mehr wert. Der erwirtschaftete Gewinn wird bei der B-AG aufgrund der Definitivbesteuerung von 25% KSt versteuert (egal ob die B-AG aussch�ttet oder nicht).
W�rde jetzt der Gewinn i. H. v. 50 nochmal als Ver�u�erungsgewinn bei der A-GmbH und zus�tzlich nochmal bei Aussch�ttung an die Anteilseigner h�lftig versteuert (25% KSt + Halbeink�nfteverfahren z�hlt als einmal besteuert), so w�re das eine Doppelbesteuerung.

Bei Liquidation der B-AG fallen �brigens nochmal Steuern an, n�mlich wenn der Liquidationsgewinn an eine nat�rliche Person als Anteileigner geht. Das z�hlt dann auch wieder als einmal versteuert (25% KSt + Halbeink�nfteverfahren bei Liquidation). Gleiches gilt nat�rlich, wenn die B-AG an nat�rliche Personen aussch�ttet.

Am Ende ist also das Ziel die erwirtschafteten Gewinne nur einmal zu versteuern erreicht (bis auf die 5% fiktive nichtabzugsf�hige BA gem. � 8b Abs. 3 oder Abs. 5 KStG und evtl. auch die Gewerbesteuer aufgrund des Schachtelprivilegs).

Ich lasse mich nat�rlich gerne korrigieren. So hab ich das System zumindest verstanden.

Gru�
Buchi


RE: Beteiligungsertrag u.a. - maxell - 11.11.2007 15:54

Buchi schrieb:W�rde jetzt der Gewinn i. H. v. 50 nochmal als Ver�u�erungsgewinn bei der A-GmbH und zus�tzlich nochmal bei Aussch�ttung an die Anteilseigner h�lftig versteuert (25% KSt + Halbeink�nfteverfahren z�hlt als einmal besteuert), so w�re das eine Doppelbesteuerung.

Hhmm... kann der Argumentation folgen.

W�re das bei den Anteilseignern der A passiert, also h�tten diese nicht vorher an die GmbH verkauft, w�re es (innerhalb der Spekulationsfrist) zu der beschrieben "Doppelbesteuerung" gekommen.

mit anderen Worten: �ber den Umweg in die GmbH fallen innerhalb der Spekulationsfrist weniger Steuern an.



Abgesehen davon:
Dass der Ver�u�erungsgewinn (50) bei der GmbH der GewSt unterliegt ist doch korrekt?


RE: Beteiligungsertrag u.a. - towel day - 11.11.2007 16:25

maxell schrieb:(...es k�nnten ja PORSCHE oder VAG Aktien sein.....)
2%!! Ich will auch solche MandantenSmile