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Sondernutzungsrecht am Grundstück: Schenkungsteuer? - tosch - 05.01.2015 15:33 Mandantin möchte mit den Eltern ein Zweifamilienhaus bauen. Beim Notar wird beurkundet: 1) Das Grundstück (1.000 qm) wird nach WEG in 2 ME-Anteile aufgeteilt, für WE 1 wird ein Sondereigentum von 40 % für die Eltern gebildet. 2) Mandantin behält für sich die WE 2 mit 60 % vor und lässt sich ein Sondernutzungsrecht am rückwärtigen Garten (500 qm) einräumen. Jetzt kommt der Bescheid über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwertes für Schenkungsteuer, der das Grundstück entsprechend den ME-Anteilen zuordnet. Das Sondernutzungsrecht ist nicht berücksichtigt. Das Sondernutzungsrecht steht nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrErwStG einem Grundstück gleich. Ich meine daher, dass für Schenkungsteuerliche Zwecke nur der auf den von den Eltern tatsächlich nutzbaren Grundstücksanteil entfallende Wert zu Grunde gelegt werden darf 1.000 qm ./. 500 qm Sondernutzungsrecht x WE-Anteil 40 % = 200 qm Ich find bloß keine Entscheidung dazu. Hat jemand ´ne Idee? |