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Organschaft, Verlustvorträge - tolledeu - 22.11.2007 13:35 Hallo, folgender SV: A-GmbH ist zu 100% an der B-GmbH. Die B-GmbH macht jährlich Gewinn in Höhe von ca. 60.000,-. Die A-GmbH macht (wieder) Gewinne i.H. ca. 5.000,-. Sie hat jedoch Verlustvorträge von ca. 800.000. Können die Verluste genutzt werden wenn die B-GmbH ihre Gewinne an die A-GmbH abführen muss? In der Literatur finde ich immer nur den anderen Weg. Ich denke das es funktioniert. Da die A-GmbH das gesammte Einkommen versteuern muss und ihre eigenen Verlustvorträge nutzen kann. An den Beteiligungsverhältnissen ändert sich nichts. Gruß T.D. RE: Organschaft, Verlustvorträge - Lemgun - 23.11.2007 00:15 Ich sehe da auch kein Problem, die Verlustnutzung wird m.E. durch § 15 KStG nur für die Organgesellschaft eingeschränkt. |