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LKW Verkauf - eugenie - 02.02.2016 12:27

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe ein kleines Problem für dessen Lösung ich Eure Unterstützung bzw. Bestätigung brauche, ob ich steuerlich richtig liege und auch nichts übersehe:

Er und Sie - bis Ende 2015 nicht miteinander verheiratet, aber zusammen lebend.
Er - gewerblich tätig, wegen Insolvenzverfahren bis Mitte 2015 wenig Einkommen , reicht gerade so.
Sie- angestellt, guter Verdienst.

Sie kauft LKW und vermietet an ihn diesen LKW: monatliche Kosten bei ihm: BA, er trägt alle sonstigen Kosten und ist auch Versicherungsnehmer, Kfz-Steuer auf ihn.
Bei ihr in ESt: Mieteinnahme als Sonstige Einkünfte = jährlich Gewinn, da Einnahme minus AfA = Gewinn.

Ende 2015 sind die 6 Jahre AfA vorbei - LKW soll jetzt in sein Betriebsvermögen ( da Insolvenz... beendet und keine "Gefahr" mehr).

Meine Vorgehensweise:

Kauf zum 1.1.2016 LKW zu Wert geschätzt 3.000,-- (AK 2010 ca. 12.000,-).
Bei ihm: BV - AfA 2-3 Jahre noch/ Schätzung Restnutzungsdauer

Meine konkrete Frage, ob das richtig ist:
bei ihr: die 3000,-- sind keine steuerpflichtige Einnahme, da kein BV vorher bei ihr?

Für Tipps und Anregungen wäre ich dankbar -
Gruß Eugenie


RE: LKW Verkauf - phönix - 02.02.2016 15:14

(02.02.2016 12:27)eugenie schrieb:  bei ihr: die 3000,-- sind keine steuerpflichtige Einnahme, da kein BV vorher bei ihr?

§ 23 (1) Nr. 2 S. 4 ==> 10 Jahre, da WG LKW = Einkunftsquelle
§ 23 (3) S. 4 ==> bisherige Afa ist bei Ermittlung Veräußerungsgewinn zu berücksichtigen.
Damit Überschuss = Verkaufspreis - fiktiver Buchwert = zu versteuern.


RE: LKW Verkauf - Jive - 03.02.2016 01:12

Dito :-)


RE: LKW Verkauf - eugenie - 03.02.2016 11:26

vielen Dank - der Satz 4 bei 23(1) Nr. 2 war mir "neu" - muss irgendwann nach 2006 dazu gekommen sein!
Sehr ärgerlich für meinen Fall. Vor allem, da Stpfl. ohne vorher mit mir zu reden diese Variante gewählt hatten - besser wäre gewesen, wenn sie ihm damals ein Darlehen gegeben hätte - aber das ist nun vorbei.

Was passiert, wenn er den LKW unentgeltlich übernimmt? Dann dürfte doch keine Einnahme bei ihr vorliegen - oder sie überlässt in Zukunft den LKW ohne Nutzungsentgelt ( beide sind inzwischen verheiratet - also steuerlich wäre alles neutral - Mandanten wollen unproblematische Lösung!)

Was meint ihr, welche Variante wäre besser?

Danke vorab - Eugenie


RE: LKW Verkauf - phönix - 03.02.2016 12:01

(03.02.2016 11:26)eugenie schrieb:  Was passiert, wenn er den LKW unentgeltlich übernimmt? Dann dürfte doch keine Einnahme bei ihr vorliegen - oder sie überlässt in Zukunft den LKW ohne Nutzungsentgelt ( beide sind inzwischen verheiratet - also steuerlich wäre alles neutral - Mandanten wollen unproblematische Lösung!)

unentgeltliche Übernahme = Schenkung in das Betriebsvermögen? = führt zur Ertragsbesteuerung im BV? Da gibt es einige Rechtsprechung dazu, bitte mal suchen.

unentgeltliche Überlassung: zukünftige Afa auf WG fällt über beide Ehepartner betrachtet weg. Demzufolge unattraktiv.

Ich würde alles so wie bisher lassen.


RE: LKW Verkauf - eugenie - 03.02.2016 12:06

danke - aber AfA ist Ende 2015 zu Ende. Bisher wurde mtl. 250,-- als Miete gezahlt.
Wenn alles so weiter läuft: Ausgabe 3000,-- bei ihm, Einnahme 3000,-- bei ihr.
Muss dann weiterhin Anlage So für SIE machen, wenn Nutzung unentgeltlich, würde das entfallen. Mandanten bevorzugen diese Lösung!

Was ist Deine Meinung?
Danke Eugenie


RE: LKW Verkauf - phönix - 03.02.2016 12:26

(03.02.2016 12:06)eugenie schrieb:  wenn Nutzung unentgeltlich, würde das entfallen. Mandanten bevorzugen diese Lösung!

würde meines Erachtens gehen, Nutzungsüberlassung ist noch keine Schenkung in das BV/PV.


RE: LKW Verkauf - eugenie - 03.02.2016 15:04

vielen Dank!
Gruß Eugenie


RE: LKW Verkauf - Jive - 06.02.2016 01:16

Aber es ist immerhin noch eine schenkung ...

und wenn nicht verheiratet . dann ist der freibetrag bald weg ...


RE: LKW Verkauf - eugenie - 07.02.2016 13:25

die unentgeltliche Nutzungsüberlassung ab 2016 ist eine Schenkung?
Da beide seit 12/2015 miteinander verheiratet, ist der FB kein Thema - Wert LKW ca. 3.000,--.
Steuerlich wird erst ab Veranlagung 2016 ggf. Nachfrage vom FA kommen.

Danke für Rückmeldungen und Anregungen!
Eugenie