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AN-Abfindung in Frankreich - tosch - 11.05.2016 09:42 Eine Mandantin hat in F gearbeitet und nach Kündigung für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung erhalten. Steuerfrei, Progressionsvorbehalt in D lt. BFH 24.07.13 I R 8/13 Der ESt-Sachbearbeiter fordert nun einen ausld. Steuerbescheid, aus dem die Zahlung der Steuern auf die Abfindung hervorgeht - w. § 50d Abs. 8 EStG. Die Mandantin sagt, es gibt darüber keinen Steuerbescheid, da die Abfindung ín F steuerfrei ist. Weiss da zufällig jemand eine Gesetzesgrundlage? RE: AN-Abfindung in Frankreich - showbee - 11.05.2016 10:48 Ggf wegen falscher Anwendung des DBA? RE: AN-Abfindung in Frankreich - tosch - 12.05.2016 11:15 Nein, die Abfindung soll tatsächlich nach französischem Steuerrecht steuerfrei sein. Ich suche nun nach einer gesetzlichen Regelung dafür. AN-Abfindung in Frankreich - taxpert - 15.05.2016 18:59 Hab schon ein bisschen geschaut, bin aber auch noch nicht fündig geworden! Schaue mal ob ich kommende Woche einen französischen Kollegen anhauen kann! taxpert Gesendet von iPhone mit Tapatalk RE: AN-Abfindung in Frankreich - Jive - 16.05.2016 20:37 IHK Saarlouis anrufen :-) die helfen bestimmt weiter RE: AN-Abfindung in Frankreich - taxpert - 18.05.2016 08:31 Mein Gott! Die Franzosen machen's fast so kompliziert wie wir!! taxpert RE: AN-Abfindung in Frankreich - tosch - 20.05.2016 15:48 Dank taxpert, einer gruseligen Internetübersetzung der französischen Gesetzesstelle und einem Steuerbüro an der französischen Grenze sieht die Lösung wie folgt aus: Gem. Art. 80 duodecies 1-1 et 3° sind Abfindungen in folgender Höhe steuerfrei: - entsprechend dem geltenden Tarifvertrag - oder das doppelte des Vorjahresbruttogehalt - oder die Hälfte der Abfindung höchstens jedoch das sechsfache der Sozialversicherungsgrenzen (plafonds) -> in 2015 € 38.040 --> Abfindung steuerfrei bis max. € 228.240 taxpert schrieb:Die Franzosen machen's fast so kompliziert wie wir!! So kompliziert hätte es mancher hier gerne. Auf diese Abfindung entfielen in D bei einem Alleinstehenden ca. T€ 80 an Steuern. RE: AN-Abfindung in Frankreich - Jive - 20.05.2016 21:01 der Finanzbeamte freut sich wenn du ihm mitteilst das die abfindung wegen Art. 80 duodecies 1-1 et 3° steuerfrei ist. Weil diese ausage auf wahrheitsgehalt zu überprüfen wird dem keinen spass machen AN-Abfindung in Frankreich - taxpert - 20.05.2016 21:18 Kommt drauf an! War bei mir eine Email! [SMILING FACE WITH SMILING EYES] Gesendet von iPhone mit Tapatalk AN-Abfindung in Frankreich - showbee - 20.05.2016 22:14 Deswegen ist ja die Feststellungslast beim Stpfl. |