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AN-Abfindung in Frankreich - Druckversion

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AN-Abfindung in Frankreich - tosch - 11.05.2016 09:42

Eine Mandantin hat in F gearbeitet und nach Kündigung für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung erhalten.
Steuerfrei, Progressionsvorbehalt in D lt. BFH 24.07.13 I R 8/13

Der ESt-Sachbearbeiter fordert nun einen ausld. Steuerbescheid, aus dem die Zahlung der Steuern auf die Abfindung hervorgeht - w. § 50d Abs. 8 EStG.

Die Mandantin sagt, es gibt darüber keinen Steuerbescheid, da die Abfindung ín F steuerfrei ist.
Weiss da zufällig jemand eine Gesetzesgrundlage?


RE: AN-Abfindung in Frankreich - showbee - 11.05.2016 10:48

Ggf wegen falscher Anwendung des DBA?


RE: AN-Abfindung in Frankreich - tosch - 12.05.2016 11:15

Nein, die Abfindung soll tatsächlich nach französischem Steuerrecht steuerfrei sein. Ich suche nun nach einer gesetzlichen Regelung dafür.


AN-Abfindung in Frankreich - taxpert - 15.05.2016 18:59

Hab schon ein bisschen geschaut, bin aber auch noch nicht fündig geworden! Schaue mal ob ich kommende Woche einen französischen Kollegen anhauen kann!

taxpert


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RE: AN-Abfindung in Frankreich - Jive - 16.05.2016 20:37

IHK Saarlouis anrufen :-)

die helfen bestimmt weiter


RE: AN-Abfindung in Frankreich - taxpert - 18.05.2016 08:31

Mein Gott! Die Franzosen machen's fast so kompliziert wie wir!!

taxpert


RE: AN-Abfindung in Frankreich - tosch - 20.05.2016 15:48

Dank taxpert, einer gruseligen Internetübersetzung der französischen Gesetzesstelle und einem Steuerbüro an der französischen Grenze sieht die Lösung wie folgt aus:

Gem. Art. 80 duodecies 1-1 et 3° sind Abfindungen in folgender Höhe steuerfrei:
- entsprechend dem geltenden Tarifvertrag
- oder das doppelte des Vorjahresbruttogehalt
- oder die Hälfte der Abfindung

höchstens jedoch das sechsfache der Sozialversicherungsgrenzen (plafonds) -> in 2015 € 38.040 --> Abfindung steuerfrei bis max. € 228.240


taxpert schrieb:Die Franzosen machen's fast so kompliziert wie wir!!

So kompliziert hätte es mancher hier gerne.
Auf diese Abfindung entfielen in D bei einem Alleinstehenden ca. T€ 80 an Steuern.


RE: AN-Abfindung in Frankreich - Jive - 20.05.2016 21:01

der Finanzbeamte freut sich wenn du ihm mitteilst das die abfindung wegen Art. 80 duodecies 1-1 et 3° steuerfrei ist.

Weil diese ausage auf wahrheitsgehalt zu überprüfen wird dem keinen spass machen


AN-Abfindung in Frankreich - taxpert - 20.05.2016 21:18

Kommt drauf an! War bei mir eine Email! [SMILING FACE WITH SMILING EYES]


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AN-Abfindung in Frankreich - showbee - 20.05.2016 22:14

Deswegen ist ja die Feststellungslast beim Stpfl.