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Direktversicherung - Beiträge nach Tod - tosch - 11.07.2017 09:30 AG schließt 1990 für (Ehefrau-) AN´in eine Direktversicherung ab. Laufzeit bis 2020. AN´in stirbt 06/17. Lt. Vertrag Beitragszahlung bis Ende des Versicherungsjahres, in dem AN´in stirbt, Beiträge sind also bis 12/17 zu bezahlen, da Vertrag auf AG läuft, von diesem. Sind die Beiträge für die 6 Monate noch abziehbare Betriebsausgaben? Aufgrund der Vertragssituation wohl schon. Aber müssen die Beiträge bis 07/17 - 12/17 mit der letzten Gehaltszahlung pauschalversteuert werden? Ein Arbeitsverhältnis liegt schließlich nach dem Tod nicht mehr vor. ![]() RE: Direktversicherung - Beiträge nach Tod - tosch - 12.07.2017 09:20 hat sich erledigt: die Versicherung will doch keine weiteren Beiträge mehr kassieren ![]() |