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Einkünfteerzielung bei § 21 EStG - Warum hier kein wirtschaftliches Eigentum? - Druckversion

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Einkünfteerzielung bei § 21 EStG - Warum hier kein wirtschaftliches Eigentum? - micha79 - 25.03.2019 11:46

Der Nießbraucher ist Einkünfteerzieler gemäß § 21 EStG, weil er die Befugnis hat, einen Mietvertrag abzuschließen. So die ständige BFH-Rechtsprechung und einhellige Meinung.

Aber er ist in der Regel nicht wirtschaftlicher Eigentümer iSv § 39 AO. Und § 39 AO enthält doch eine allgemeine Zurechnungsnorm. So sagt das FG Münster auch in EFG 2014, 270: Der Nießbraucher ist nicht wirtschaftlicher Eigentümer des Kapitalvermögens.

Eine klare dogmatische Begründung sehe ich hier nicht. Der Verweis in der Kommentierung von Blümich auf § 38 AO ist nicht aussagekräftig, weil die Norm überhaupt nichts darüber aussagt, wer Einkünfte erzielt. Die Zuordnung von WG regelt demgegenüber § 39 AO.

Gibt es ggf. einen dogmatischen Ansatz, der die Schwierigkeiten des § 39 AO überwindet?
Danke und Gruß
Micha79