![]() |
Einkünfteerzielung bei § 21 EStG - Warum hier kein wirtschaftliches Eigentum? - Druckversion +- Steuerberater (http://realsteuer.de/mybb) +-- Forum: Steuerforen (/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Einkommensteuer (/forumdisplay.php?fid=16) +--- Thema: Einkünfteerzielung bei § 21 EStG - Warum hier kein wirtschaftliches Eigentum? (/showthread.php?tid=3618) |
Einkünfteerzielung bei § 21 EStG - Warum hier kein wirtschaftliches Eigentum? - micha79 - 25.03.2019 11:46 Der Nießbraucher ist Einkünfteerzieler gemäß § 21 EStG, weil er die Befugnis hat, einen Mietvertrag abzuschließen. So die ständige BFH-Rechtsprechung und einhellige Meinung. Aber er ist in der Regel nicht wirtschaftlicher Eigentümer iSv § 39 AO. Und § 39 AO enthält doch eine allgemeine Zurechnungsnorm. So sagt das FG Münster auch in EFG 2014, 270: Der Nießbraucher ist nicht wirtschaftlicher Eigentümer des Kapitalvermögens. Eine klare dogmatische Begründung sehe ich hier nicht. Der Verweis in der Kommentierung von Blümich auf § 38 AO ist nicht aussagekräftig, weil die Norm überhaupt nichts darüber aussagt, wer Einkünfte erzielt. Die Zuordnung von WG regelt demgegenüber § 39 AO. Gibt es ggf. einen dogmatischen Ansatz, der die Schwierigkeiten des § 39 AO überwindet? Danke und Gruß Micha79 |