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Ausgliederung von A auf B - Vorrang Betriebsaufspaltung - micha79 - 26.08.2019 19:49 Sachverhalt: A-KG ist alleinige Kommanditistin bei B-KG. Bei B-KG ist noch eine GmbH beteiligt, aber ohne Vermögensanteil. A-KG gliedert einen Teilbetrieb auf B-KG aus (§ 123 III UmwG und § 24 UmwStG). Zu wesentlichen Betriebsgrundlagen gehören drei Grundstücke. Zwei gehen auch zivilrechtlich auf B-KG über. Eines soll nur zum SonderBV gehören durch entgeltliche Überlassung von A an B. Für § 24 UmwStG würde das ja ggf. reichen. Problem, was ich sehe (vielleicht falsch): Sind hier nicht die Voraussetzungen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung gegeben? Und dann wäre doch der Vorrang der Betriebsaufspaltung gegeben mit der Folge, dass wesentliche Betriebsgrundlage nicht überginge und § 24 in die Hose ginge. Weitere Frage zur GrESt in diesem Zusammenhang bzgl. der Grundstücke, die auch zivilrechtlich übergehen: Warum gilt nicht § 6a GrEStG? Die Berater bisher nehmen nur auf § 6 GrEStG Bezug. Für Feedback wäre ich dankbar. Gruß Micha79 |