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# 1: Arbeitszimmer - Druckversion

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# 1: Arbeitszimmer - Catja - 17.03.2008 13:06

Dann mache ich mal den Anfang:

Wegen der Nichtanerkennung des häuslichen Arbeitszimmers seit 2007 sind derzeit bereits anhängig:

FG Rheinland-Pfalz (Az. 3 K 1132/07)
FG Thüringen (Az. 4 K 351/07)
FG Berlin-Brandenburg (Az. 13 K 110/07)


RE: # 1: Arbeitszimmer - Kiharu - 24.03.2008 11:08

Frisch von Hans-Christian in einem anderem Forum angeführt noch dieses Verfahren:

Thüringer Finanzgericht, Az. 4 K 447/07


RE: # 1: Arbeitszimmer - Hans-Christian - 24.03.2008 11:10

BFH-Vorlagebeschluss zur Entfernungspauschale, Az. VI R 17/07, Normenkontrollverfahren, Az. 2 BvL 2/08. Die Ausführungen des BFH zum objektiven Nettoprinzip sind auf die vorliegende Rechtsfrage übertragbar.


RE: # 1: Arbeitszimmer - Opa - 16.07.2008 13:43

Gibt es inzwischen ein BFH Verfahren zum AZ?

FA lehnt mir alle RdV hierzu ab.


RE: # 1: Arbeitszimmer - Hans-Christian - 16.07.2008 15:05

Opa schrieb:Gibt es inzwischen ein BFH Verfahren zum AZ?

FA lehnt mir alle RdV hierzu ab.
Mir nicht bekannt.
Versuchs doch mal mit
Zitat:BFH-Vorlagebeschluss zur Entfernungspauschale, Az. VI R 17/07, Normenkontrollverfahren, Az. 2 BvL 2/08. Die Ausführungen des BFH zum objektiven Nettoprinzip sind auf die vorliegende Rechtsfrage übertragbar.
Meine AZ-RdV-Anträge werden genehmigt.


RE: # 1: Arbeitszimmer - Opa - 16.07.2008 15:52

Ich glaub SN ist das einzigste Land wo es nicht gewährt wird.


RE: # 1: Arbeitszimmer - frankts - 30.07.2008 08:52

Das FinMin Nordrhein-Westfahlen hat dem Philologenverband NRW am 12.7.2008 bestätigt, dass die FA angewiesen wurden, dem Antrag auf RdV zu entsprechen.
frankts


RE: # 1: Arbeitszimmer - zaunkönig - 30.08.2008 09:12

Hallo,

der Bund der Steuerzahler betreibt ein neues Verfahren vor dem FG Sachsen-Anhalt.

Finanzgericht Sachsen-Anhalt zum Aktenzeichen 4 K 980/08


Betrifft einen Handelsvertreter. Angegangen wird steuerliche Ungleichbehandlung Verstoß nach Artikel 3 Abs. 1 GG. Verfolgt wird Rückkehr zur alten steuerlichen Behandlung.


RE: # 1: Arbeitszimmer - zaunkönig - 12.11.2008 14:07

Hallo,

kleine Aktualisierung zum Thema

Zitat:Durch die ab 2007 geltende Änderung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG wurde die Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer weiter eingeschränkt.

Die Aufwendungen sind nur noch dann als Betriebsausgaben/Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit bildet.

Auch bezüglich dieser Abzugsbeschränkung wird die Verfassungsmäßigkeit vermehrt in Frage gestellt. Es existiert ein Aussetzungsbeschluss des FG Berlin-Brandenburg vom 06.11.2007 - 13 V 13146/07, in dem die Verfassungsmäßigkeit allerdings bestätigt und die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt wird. Weitere anhängige Verfahren zu dieser Frage: FG Thüringen - 4 K 351/07, FG Rheinland-Pfalz - 3 K 1132/07, FG Berlin-Brandenburg - 13 K 13110/07 und FG Düsseldorf - 14 K 2056/08.

Für die Praxis ist zu beachten, dass eine von Amts wegen vorläufige Festsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO derzeit nicht erfolgt, weil noch kein Musterverfahren vor dem EuGH, BVerfG oder BFH anhängig ist. In einschlägigen Fällen kann die Angelegenheit daher nur mittels Einspruch offengehalten werden. Im Hinblick auf die o.a. Verfahren kommt eine Verfahrensruhe gem. § 363 Abs. 2 Satz 1 AO in Betracht.



RE: # 1: Arbeitszimmer - Opa - 12.11.2008 15:56

Zitat:Im Hinblick auf die o.a. Verfahren kommt eine Verfahrensruhe gem. § 363 Abs. 2 Satz 1 AO in Betracht.

Wo ist das her? Mir wird hier immer noch kein RdV gewährt.