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# 2 : Steuerberatungskosten - Catja - 17.03.2008 13:17 noch anhängig: FG Baden-Württemberg (Az. 5 K 186/07) ablehnend entschieden: FG Niedersachsen (Az. 10 K 103/07), aber Revision zum BFH zugelassen (Az. beim BFH noch nicht bekannt) Die Kläger haben angekündigt, die Sache bis vor das BVerfG zu betreiben. OFD Karlsruhe lässt Einsprüche derzeit "faktisch" ruhen OFD Koblenz lässt Einsprüche unter dem Verweis auf obige Verfahren ruhen (§ 363 Abs. 2 Satz 1 AO) (da gibt es eine Rundverfügung v. 2.08.07 - S 2221 A - St 32 3). OFD Rheinland hat Ihre Finanzämter nach Abstimmung mit dem FinMin NRW mittels einer internen Verfügung angewiesen, die Einspruchsverfahren zum Ruhen zu bringen (§ 363 AO, s.o.) RE: # 2 : Steuerberatungskosten - Clematis - 17.03.2008 13:57 Aus dem heutigen Newsletter vom stbnetz: Zitat:Streit um private Steuerberatungskosten jetzt beim BFH [ich hab die folgenden Beiträge mal abgetrennt! Ich denke, wir halten uns die einzelnen Threads frei von Kommentaren, damits übersichtlicher bleibt, und fachliche Ergänzungen nicht untergehen. Für Kommentare hab ich jetzt mal in diesem Forum einen neuen Kommentar-Thread gemacht, weil die ja auch wichtig sind! LG CLematis] RE: # 2 : Steuerberatungskosten - Opa - 07.04.2009 14:03 gerade erhalten Zitat:Pressemitteilung RE: # 2 : Steuerberatungskosten - Catja - 14.04.2010 19:12 Mist! Vom BFH abschlägig entschieden: X R 10/08. => Mantelbogen kann jeder Steuerbürger selber ausfüllen. RE: # 2 : Steuerberatungskosten - tolledeu - 15.04.2010 08:56 Catja schrieb:Mist! ...... und die Anlage Kind und Vorsorgeaufwendungen und wer weiß was noch kommt.... ![]() T.D. RE: # 2 : Steuerberatungskosten - Catja - 15.04.2010 10:03 Hoffen wir auf ein schnelles Einlegen einer Verfassungsbeschwerde.... RE: # 2 : Steuerberatungskosten - Hans-Christian - 15.04.2010 15:40 Catja schrieb:Hoffen wir auf ein schnelles Einlegen einer Verfassungsbeschwerde.... Ich hoffe mit. Wir müssen nun abwarten, ob gegen das BFH-Urteil Verfassungsbeschwerde eingelegt wird. Dies wäre von der unterlegenen Klägerseite nur konsequent. RE: # 2 : Steuerberatungskosten - Opa - 15.04.2010 16:33 Schließe mich der Hoffnung an. RE: # 2 : Steuerberatungskosten - Taxman - 15.04.2010 16:48 habt ihr die begründung gelesen? für mich klang die begründung ziemlich schlüssig und aufgrund dessen sehe ich für eine erfolgreiche verfassungsbeschwerde eher schwarz RE: # 2 : Steuerberatungskosten - zaunkönig - 16.04.2010 13:23 Hallo, den Mantelbogen mag man ja noch ausfüllen können, allerdings wird es mit der Anlage Kind oder bei den Vorsorgeaufwendungen schon schwieriger. Und ich kann mich an Urteile des BFH erinnern, da haben selbst die Richter zugeben müssen, dass sie nicht mehr in der Lage sind die Steuererklärung ohne fremde Hilfe machen zu können. Seitdem sind die Formulare sogar noch ausgeufert. Einerseits verlangt man die Abgabe einer Seuererklärung eines immer ausufernden Systems das letztlich nur noch aus Wenn und Aber besteht und längst eine klare allgemeinverbindliche Linie verloren hat. Dazu die Aussonderung immer neuer Formulare aus dem Mantelbogen heraus. Die Gesetzestexte werden immer unverständlicher, die Halbwertzeit der Gesetze beträgt mitunter nur Monate. Ein einfachgesetzliches Erklärungsverfahren müsste wieder her, denn so ist der "normale" Steuerpflichtige nicht mehr in der Lage eine Steuererklärung abzugeben, die er uneingeschränkt unterschreiben kann ohne nicht gleich im Bereich der Steuerverkürzung bzw. Steuerhinterziehung zu wandeln. Wir müssen alle selbst zugeben, dass wir nicht mehr in der Lage sind die einzelnen steuerlichen Tatbestände richtig zu erfassen und die Gesetze exakt anzuwenden. Und Ihr seid die Profis. Wenn ich allerdings in der Konsequenz verpflichtet bin die Steuererklärungen abzugeben, andererseits aber ohne Hilfe keine Erklärung mehr anfertigen zu können, dann muss der Abzug der dafür notwendigen Fremdkosten auch möglich sein. Alternative Möglichkeit kreativer Steuergestaltung im Sinne der Abzugsfähigkeit für den Mandanten kann dann folglich nur sein, den Mantelbogen mit dem Mindestsatz abzurechnen und bei den Einkünften als Mindestbetrag den Durchschnittssatz anzusetzen. Nicht zu vergessen, dass wir ja schon keinen WK-Abzug mehr bei den Kapitaleinkünften haben, da die pauschale Besteuerung eine Abgeltung ist. Vergleichsrechnung hinsichtlich der Günstigerprüfung zwischen Veranlagung und Pauschalierung fallen auch schon unter den Tisch. Und wenn jetzt, wie in einem anderen Thread beschrieben, die Verwaltung auch noch die Steuerberatungskosten hinsichtlich der Angemessenheit überprüft - und gegebenenfalls als Korrektiv eingreift - dann stellt sich die Frage warum überhaupt noch Stb-Kosten zum Abzug zulassen? Das System ist ein fauler Zahn. Er stinkt und modert vor sich hin und greift immer weiter um sich um benachbarte Bereiche zu infizieren. Und anstatt den Zahn zu ziehen oder zu behandeln werden, in Form von netten Versprechungen und korrumpierten Zuwendungssystemen, Schmerztabletten vergeben, die in unterschiedlicher Dosierung jeweils verteilt werden. Aldous Huxley - Schöne neue Welt |