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Ausbildungs-FB? - Druckversion

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Ausbildungs-FB? - Catja - 01.07.2008 17:27

Hallo Ihrs,

nehmen wir mal an, es g�be ein Elternpaar, das in einem Wohnbunker 2 ETW �ber�n Flur (gleiche Etage) besitzt.
In der einen ETW wohnen sie selber und die andere ETW ist der 20-j�hrigen Tochter unentgeltlich zu Wohnzwecken �berlassen.
Die Tochter ist in der Ausbildung.

Wenn sich darstellen l�sst, dass die Tochter in der �berlassenen Wohnung durchaus einen eigenst�ndigen und unabh�ngigen Hausstand f�hrt, dann m�sste doch trotz der unmittelbaren r�umlichen N�he zum elterlichen Haushalt dennoch ein Ausbildungs-FB wg. ausw�rtiger Unterbringung in Betracht kommen, oder?

Aus Sinn und Zweck der Norm sollen ja damit die erh�hten Aufwendungen abgegolten werden, die Eltern mit erwachsenen, noch in Ausbildung befindlichen Kindern nunmal so haben...

Oder bin ich auf dem falschen Dampfer?

Gru�, die Catja


RE: Ausbildungs-FB? - Opa - 01.07.2008 17:51

R 33a 2 EStR:
"Ausw�rtige Unterbringung
(3) 1Eine ausw�rtige Unterbringung i.S.d. � 33a Abs. 2 Satz 1 EStG liegt vor, wenn ein Kind au�erhalb des Haushalts der Eltern wohnt. 2Dies ist nur anzunehmen, wenn f�r das Kind au�erhalb des Haushalts der Eltern eine Wohnung st�ndig bereitgehalten und das Kind auch au�erhalb des elterlichen Haushalts verpflegt wird. 3Seine Unterbringung muss darauf angelegt sein, die r�umliche selbst�ndigkeit des Kindes w�hrend seiner ganzen Ausbildung, z.B. eines Studiums, oder eines bestimmten Ausbildungsabschnitts, z.B. eines Studiensemesters oder -trimesters, zu gew�hrleisten. 4Voraussetzung ist, dass die ausw�rtige Unterbringung auf eine gewisse Dauer angelegt ist. 5Auf die Gr�nde f�r die ausw�rtige Unterbringung kommt es nicht an."

M�sste also funktionieren.


RE: Ausbildungs-FB? - Catja - 01.07.2008 17:54

Danke @Opa!

Die Richtlinie hatte ich nat�rlich schon, - habe aber an Urteilen mit den ETWs nur jede Menge gelesen, in denen es um Ort A und Ort B ging, und die zwar ggf. den � 10e ablehnten, den Ausbildungs-FB aber bejahten.

Aber eben keins, wo die r�umliche N�he so deutlich war.

Gr��e, die Catja


RE: Ausbildungs-FB? - Opa - 01.07.2008 18:05

Das ist alles was zur "Ausw�rtigkeit" gesetzl. verankert ist. Es kommt nur auf einen eigenst�ndigen Haushalt an. Die Tochter kann eben nur dort in Ruhe lernen, weil Schichtdienst der Eltern, kleinere st�rende Geschwister... was auch immer.

Hatte vor paar Jahren so einen Fall, da hat es funktioniert. Da wohnte die Tochter zwar 3 Etagen tiefer, aber ob 3 Etagen tiefer oder Nachbarwg. d�rfte eigentlich egal sein. Die Eltern hatten eine relativ kleine Wg., Vater war Polizist (Schichtdienst), und Bruder war ca. 10 Jahre.

Aber das sind m.E. keine unbedingten Kriterien, Hauptsache getrennter Haushalt. Mir ist keine Grenze hierf�r bekannt: anderes Haus, andere Stra�enseite, 20km, anderer Ort, Mindesn�he zur Ausbildungsst�tte...