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Dauerfristverl. UStVA - Druckversion

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Dauerfristverl. UStVA - Opa - 15.09.2008 18:11

Kommt bei mir selten vor.

Habe jetzt (vor �ber 2 Monaten) f�r jemanden erstmalig online einen Antrag auf Dauerfristverl. der UStVA (quartalsweise) gestellt. Habe bisher keine Antwort erhalten. Ist es �blich, da� das FA es nur zur Kenntnis nimmt, oder muss die Antwort schriftlich erfolgen?


RE: Dauerfristverl. UStVA - maxell - 15.09.2008 18:20

Da kommt keine Antwort.

Ich habe heute gelernt, dass bei Betriebser�ffnungen, also im Fragebogen, es nicht reicht wenn dort Dauerfristverl�ngerung beantragt wird. Es muss nochmals gesondert ein Antrag mit dem amtl. Formular gestellt werden.

Warum auch immer....


RE: Dauerfristverl. UStVA - showbee - 15.09.2008 18:27

@Maxell: Ja, weil es ein Formular gibt. Weil es bspw. f�r den Antrag auf Ist-Besteuerung kein Formular gibt, reicht das X auf dem Betriebser�ffnungsbogen. Hoch lebe die Formularitis.


RE: Dauerfristverl. UStVA - Opa - 15.09.2008 18:32

Aber ich habe doch das Extra Formular auf Dauerfristverl�ngerung hingeschickt (online). Es ist keine Betriebser�ffnung, er machte jetzt nur mehr Umsatz, so da� die j�hrl. Erkl�rung (und Zahlung) nicht mehr ausreichte.


RE: Dauerfristverl. UStVA - Buchi - 15.09.2008 19:47

Aus Stollfu� "Lexikon des Steuerrechts":

"�ber die Gew�hrung der Dauerfristverl�ngerungn�chster ist ein schriftlicher Bescheid des FA nicht erforderlich. Das FA kann den Antrag allerdings ablehnen, wenn der Steueranspruch gef�hrdet erscheint, z. B. wenn die Voranmeldungen nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben oder angemeldete Vorauszahlungen nicht entrichtet werden (vgl. Abschn. 228 Abs. 1 Satz 3 UStR 2005)."

Gru�
Buchi


RE: Dauerfristverl. UStVA - maxell - 15.09.2008 21:04

Opa schrieb:Aber ich habe doch das Extra Formular auf Dauerfristverl�ngerung hingeschickt (online). Es ist keine Betriebser�ffnung, er machte jetzt nur mehr Umsatz, so da� die j�hrl. Erkl�rung (und Zahlung) nicht mehr ausreichte.

Ich hatte das nur im Zusammenhang erw�hnt, Opa.

Entschuldige, falls ich dich da verwirrt habe.


RE: Dauerfristverl. UStVA - Opa - 16.09.2008 09:13

Danke, dann ist ja alles klar. Brauchen wir nicht l�nger zu warten.


RE: Dauerfristverl. UStVA - ulrike - 16.09.2008 17:09

aus eigener Erfahrung empfehle ich, beim FA anzurufen - wie oft kam es schon vor, dass alles liegen blieb und sp�ter Versp�tungszuschl�ge oder gar Sch�tzung kam!


RE: Dauerfristverl. UStVA - maxell - 17.09.2008 00:18

Wenn das per Elster �bertragen wird?


RE: Dauerfristverl. UStVA - Dragon - 17.09.2008 08:07

ulrike schrieb:aus eigener Erfahrung empfehle ich, beim FA anzurufen - wie oft kam es schon vor, dass alles liegen blieb und sp�ter Versp�tungszuschl�ge oder gar Sch�tzung kam!

Dann haben die Leute vom FA halt mehr zu tun, denn die Schuld liegt dann an ihnen. Und Stornierungen sind eine echt l�stige Angelegenheit.