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DHHF Hauptwohnsitz verlegen - Hans-Christian - 10.06.2007 22:33 Hallo, leider stehe ich mit meiner Auffassung in allen Foren bisher allein da, wenn es darum geht, eine DHHF auch dann weiterhin anzuerkennen, wenn der Hauptwohnsitz verlegt wird aus privaten Gründen. Es heißt im § 9 EStG 5. 1 notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, und zwar unabhängig davon, aus welchen Gründen die doppelte Haushaltsführung beibehalten wird. 2 Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt; Wie interpretiert Ihr diese Aussage im Gesetz? RE: DHHF Hauptwohnsitz verlegen - lieschenmueller - 11.06.2007 22:06 Hab gerade mein Gesetz nicht bei der Hand (ups... ist das verwerflich?) aber ich würde dir durchaus zustimmen, dass DHHF auch möglich ist, wenn der Umzug aus privaten Gründen erfolgt. Ich meine mich erinnern zu können, dass z.B. auch definitiv in den Richtlinien steht, dass das z.B. bei einem Umzug auf Grund heirat möglich ist! Du stehst also nicht allein mit deiner Meinung ;-) Das einzige, was auf Grund des Umzuges aus privaten Gründen nicht möglich ist, ist der Ansatz von Umzugskosten selbst (oder Pauschale nach BUKG). RE: DHHF Hauptwohnsitz verlegen - Hans-Christian - 12.06.2007 18:59 lieschenmueller schrieb:... Auch dies ist manchmal gut zu wissen. ![]() Danke. RE: DHHF Hauptwohnsitz verlegen - Opa - 14.06.2007 17:58 Nun, meine Meinung ist eine Andere (s. Umfrage) RE: DHHF Hauptwohnsitz verlegen - Hans-Christian - 14.06.2007 19:49 Opa schrieb:Nun, meine Meinung ist eine Andere (s. Umfrage) Nun, ich kann meine Meinung gut begründen mit rechtlichen Argumenten. Wie begründest Du Deine Auffassung? |